Das ist ja auch richtig, und das ist auch die Verwendung dieses Begriffs von jeher gewesen. Sie bezog sich auf soziale bzw, amtliche Rangordnungen innerhalb der Gesellschaft. Aber seit ca. 18./19. Jhdt hat sich die Bedeutung erweitert: „Menschenwürde“ bezieht sich nun auch auf jedes menschliche Individuum.
„Würde“ hängt eng mit dem etymologisch verwandten „Wert“ zusammen. Es ist ein Grundrecht eines jeden menschlichen Wesens, das in unserer Verfassung verankert ist in der Formulierung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (GG Art. 1). Was damit juristisch gemeint ist, wird in dem von @Wiz angegebenen Link ja schon sehr gut erklärt. Es ist damit gsesagt, dass dieses Grundrecht von nichts und niemandem in Frage gestellt werden kann, sogar von dem Einzelnen Menschen selbst nicht. Allein durch seine physische Existenz kommt ihm dieses Recht zu.
Die Frage ist dann allerdings, was genau mit diesem Begriff gemeint ist. Wegen der Nähe zum Begriff „Wert“ läßt als nächstliegendes Synonym zu „Würde“ die „Wertschätzung“ erscheinen. Das Gegenteil wäre z.B. „Demütigung“, „Erniedrigung“. Und damit zeigt sich, dass es hier um weitaus mehr geht als z.B. um ein „Recht auf Leben“, und überhaupt auch um mehr als „Menschenrechte“. Es geht um den wechselseitigen Umgang zwischen Menschen, der eine Grundbedingung erfüllen soll, nicht nur eines Rechtes, sondern auch einer Pflicht: Jeder soll mit jedem „menschenwürdig“ umgehen - und daher völlig unabhängig von seiner Person, von seiner sozialen Herkunft, von seiner Verfassung, von seinen Eigenschaften, auch von seinem Verhalten und seinen Ansichten. Daher mindestens auch von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Religion usw. Daraus wird schon ersichtlich, wie daraus weitere näher bestimmte Gesetzesregelungen folgern: Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung der Geschlechter, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Asylrecht, Ablehnung der Todesstrafe usw. D.h. Überall, wo diese Dinge nicht gegeben sind, wird die Menschwürde verletzt.
Die Schwierigkeit mit diesem Begriff (insbesondere auch mit der „Unantastbarkeit“) ist, dass er nicht begründet werden kann: Man kann nicht angeben, warum jedem Menschen diese Menschwürde anerkannt werden muß. Es gibt keine mit der menschlichen Natur verbundene Notwendigkeit, keine Logik, kein Naturgesetz, aus der dann folgen würde, dass jedem allein durh seine leibliche Existenz dieses Grundrecht zukommt. Wenn das so wäre, hätte es nicht im deutschen Grundgesetz erst schriftlich formuliert werden müssen. Und nicht in jeder staatlichen Verfassung ist die „Würde des Menschen“ ja ausdrücklich formuliert.
D.h. sie kann auch in Frage getellt werden. Man sieht die Folgen weltweit und seit eh und je. Dazu muß man nicht nur den ehemaligen chilenischen Diktator Pinochet zitieren („Was gehen mich eure Menschenrechte an!?“).
Seit der Zeit der europäischen Aufklärung gab es immer wieder Versuche, das Recht auf Menschenwürde als „Naturrecht“ ähnlich einem Naturgesetz zu erklären. Aber diese Versuche gelingen nicht. Ein Naturgesetz kann man nicht leugnen, ein Naturrecht aber sehr wohl - einfach indem man sich nicht nach ihm richtet. Und deshalb ist es von großer Bedeutung, dass es als nicht hintergehbares staatliches Gesetz formuliert wurde.
Gruß
Metapher