Hallo,
angenommen eine Ehefrau hat im Dezember 2013 gegen eine Abfindung aufgehört zu arbeiten und erhält Januar 2014 eine Abfindung in Höhe von 154 897€. Diese würde mit Steuerklasse 6 (45.070€) nach § 34 Abs. 1 EStG vom ehem. AG versteuert.
Bei der Steuererklärung würde Einzelveranlagung gewählt und es ergebe sich ein negatives „verbleibendes zu versteuerndes Einkommen nach Abzug der außerordentlichen Einkünfte“ (wegen Handwerkerleistungen). Der Rechner würde eine zu zahlende Steuer in Höhe von 28.290€ errechnen.
Woher käme diese riesige Differenz der Steuerschuld von ca. 17.000€ gegenüber dem vom AG abgeführter Lohnsteuer?
Danke und Gruß