Darin wird gesagt, dass beim Filmen mit versteckter Kamera zur Ausstrahlung die Einverständniserklärung des Gefilmten vorliegen muss. Ist das tatsächlich so?
Ich denke nur an die ganzen „Verbrauchermagazine“ im Fernsehen, bei denen ein Betrug simuliert wird und es wird getestet, wie viele Leute darauf reinfallen. Oder ein Test, wie sauber irgendwelche Werkstätten arbeiten. Oder Tests zur Hilfsbereitschaft von Passanten. Oder …?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ganzen Leute, die dabei schlecht wegkommen, ihr Einverständnis zur Ausstrahlung gegeben haben, das wäre ja ziemlich dämlich…
Ist sicher keine weltbewegende Frage, aber interessieren würde mich die Antwort schon.
Darin wird gesagt, dass beim Filmen mit versteckter Kamera zur
Ausstrahlung die Einverständniserklärung des Gefilmten
vorliegen muss.
wie soll das gehen? ich frage also den kunden: „haben sie etwas dagegen, wenn ich sie gleich heimlich mit einer versteckten kamera filme?“ doch wohl kaum! zumindest ist das sehr unsauber formuliert, was dieser rechtsanwalt aus deinem link sagt. (ich habe z.b. auch noch nie eine drehgenehmigung beantragen müssen, wenn ich in unserem wohnzimmer gefilmt habe.)
Ist das tatsächlich so?
wenn die veröffentlichung des gefilmten materials persönlichkeitsrechte verletzen würde, braucht man sicherlich die genehmigung des oder der betroffenen.
wenn die veröffentlichung des gefilmten materials
persönlichkeitsrechte verletzen würde, braucht man sicherlich
die genehmigung des oder der betroffenen.
genau das wird ja hier…
Darin wird gesagt, dass beim Filmen mit versteckter Kamera zur Ausstrahlung die Einverständniserklärung des Gefilmten
vorliegen muss.
Hallo,
OK, ich gebe es zu, hätte besser formuliert sein können.
Also, es war so gemeint: Man wird ohne sein eigenes Wissen gefilmt (von Journalisten oder wem auch immer). Das Material soll dann öffentlich verwendet werden (im Fernsehen gezeigt, Ausschnitte/Bilder davon in der Zeitung veröffentlicht, in der Schule eine Collage damit gemacht werden etc.). Braucht man dazu die Einverständniserklärung des „Darstellers“?
Die Frage ist mir nur gekommen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass die Leute, die sich ab und zu im Fernsehen zum Affen machen oder bei schlechter Arbeit/unmoralischem Handeln mit versteckter Kamera gefilmt werden, tatsächlich so dumm sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu geben.
Also, es war so gemeint: Man wird ohne sein eigenes Wissen
gefilmt (…). Das Material
soll dann öffentlich verwendet werden (…) Braucht man
dazu die Einverständniserklärung des „Darstellers“?
ja.
Die Frage ist mir nur gekommen, weil ich mir nicht vorstellen
kann, dass die Leute, die sich ab und zu im Fernsehen zum
Affen machen oder bei schlechter Arbeit/unmoralischem Handeln
mit versteckter Kamera gefilmt werden, tatsächlich so dumm
sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu geben.
das ist tatsächlich kaum zu glauben, ist aber wohl so
ansonsten müssten sie irgendwie unkenntlich gemacht werden. welcher paragraph dafür nun zuständig ist, weiß ich allerdings nicht.
Die da rein sprachlich keine Bedeutungsveränderung bewirkt. Es ist zwar etwas unsauber vormuliert, aber beide Lesarten sind zulässig - deine und die andere. Ich persönlich tendiere eher zu der anderen, aber ich gebe zu, daß das „beim“ auch auf deine weise interprertiert werden kann.
Die Frage ist mir nur gekommen, weil ich mir nicht vorstellen
kann, dass die Leute, die sich ab und zu im Fernsehen zum
Affen machen oder bei schlechter Arbeit/unmoralischem Handeln
mit versteckter Kamera gefilmt werden, tatsächlich so dumm
sind, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu geben.
Du glaubst gar nicht, zu was sich die Leute machen,um einmal ins Fernsehen zu kommen.
Normalerweise liegt eine Einverständniserklärung vor.
Wenn nicht, wird in aller Regel die Person unkenntlich gemacht und dass, was sie sagt als Untertitel gebracht, oder als „Gedächtnisprotokoll“ nachsynchronisiert, denn Tonaufnahmen ohne Zustimmung sind nicht zulässig.
So ist es normalerweise, ob allerdings immer eine Einverständniserklärung, wenn die Leute erkennbar sind, vorliegt, sei einmal dahingestellt.
grundsätzlich ist eine Zustimmung des Gefilmten nötig. Das gilt nicht bei sog. Personen der Zeitgeschichte.
Die müssen es dulden, gefilmt oder fotografiert zu werden, jedenfalls in Bereichen, aus denen das öffentliche Leben sie kennt. Absolut geschützt ist auch bei diesen die Intimsphäre.
grundsätzlich ist eine Zustimmung des Gefilmten nötig. Das
gilt nicht bei sog. Personen der Zeitgeschichte.
Die müssen es dulden, gefilmt oder fotografiert zu werden,
jedenfalls in Bereichen, aus denen das öffentliche Leben sie
kennt.
Hallo Herr Puntila,
aber nur für eine Veröffentlichung, nicht für die Filmaufnahme selber. Das war hier gerade bei Einigen unklar.
Absolut geschützt ist auch bei diesen die Intimsphäre.
Und hier wäre schon die Aufnahme ohne Zustimmung verboten.
Grüße
Ulf