Folgende Situation:
Firma A und Firma B teilen sich Räumlichkeiten in einem Gebäude, die sie von Firma C angemietet haben. Die Räumlichkeiten (Büros, Küche, Umkleideräume etc.) werden von allen drei Firmen genutzt.
Firma A muss ein Büro von Firma B durchqueren, um in die hinteren Räume (Umkleide, WC, Küche) zu gelangen.
Es besteht nun der Verdacht, dass Mitarbeiter von Firma A an die Schreibtische von Firma B gehen, wenn die Mitarbeiter von Firma B bereits Feierabend gemacht haben. Es sollen dabei allerdings keine Wertgegenstände abhanden gekommen und auch keine empfindlichen Firmendaten betroffen sein. Es wurden lediglich Büromaterialen herausgenommen und benutzt (Stifte, Klebe etc.). Der Schreibtisch ist zwar abgeschlossen, jedoch steckt der Schlüssel stets auf dem Schloss.
Firma B hat daraufhin eine versteckte Kamera installiert, um die Räumlichkeiten ausserhalb ihrer Arbeitszeiten zu überwachen. Nun steht die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters von Firma A bevor, da dieser auf einem Überwachungsvideo bei einer dieser „Taten“ ertappt wurde.
Mir ist bekannt, dass eine Kameraüberwachung zur Aufklärung von Straftaten erlaubt sein kann, jedoch stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sollte doch höher anzusiedeln sein. Im schlimmsten Fall könnte man hier einen Diebstahl vorwerfen, der aber wegen Geringwertigkeit vor keinem Gericht behandelt werden würde.
Zudem sollte die Kameraüberwachung erst zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eine einfache Möglichkeit wäre hier aber doch schlichtweg der Verschluß und Abzug des Schlüssels des Schreibtisches gewesen ?!? Man bedenke, dass es sich bei der Überwachung nicht um die eigenen Mitarbeiter handelt, sondern die Mitarbeiter der anderen Firma, so dass niemand sonst Zugriff auf die Schlüssel gehabt hätte und man somit mit einfachsten Mitteln hätte vorbeugen können.
Weiterhin: Durch die Position der Kamera wurden auch sämtliche Mitarbeiter gefilmt, die lediglich den Raum durchquerten. Auch gilt es zu bedenken, dass das gesprochene Wort der Mitarbeiter von Firma A evtl. durchgängig mitgehört werden konnte, da diese ja nur wenige Meter weiter ihren Arbeitsplatz hatten. (Ich bin mir nicht sicher, ob die Kamera auch über ein Mikrofon verfügt, aber bei den meisten Kameras ist dies der Fall)
Ausserdem hat Firma A Kundenkontakt, der sich ebenfalls wenige Meter neben der Kamera abspielt, wodurch auch dieses (vorausgesetzt es gibt ein Mikrofon) aufgenommen worden wäre und somit auch in die Rechte der Kunden eingegriffen worden wäre. Auch Mitarbeiter von Firma C, also dem Vermieter wurden bei ihrer Arbeit indirekt mit überwacht, da auch diese die Räume passieren und auch deren Gespräche u.U. mitgeschnitten worden wären.
Firma C hatte als Vermieter keine Kenntnis von der Überwachung.
Firma A und C haben einen Betriebsrat, der nicht informiert war, was aber „egal“ sein dürfte, da es sich ja nicht um die eigenen Chefs handelte, die die Überwachung durchgeführt haben.
Wie beurteilt ihr die Rechtslage ? Es geht dabei primär um die Anbringung der Kamera und mögliche Rechtsfolgen. Die bevorstehende Kündigung ist nur sekundär.
PS: Die Kameraüberwachung soll über den Zeitraum von mindestens 1 Jahr erfolgt sein. In diesem Zeitraum wurden jedoch keine Vorfälle gemeldet. Darf die Überwachung zur Aufklärung einer Straftat über einen solchen Zeitraum hinweg stattfinden ?
Welche Rechte haben die Mitarbeiter von Firma A im Falle der Rechtswidrigkeit ?
Hätten auch Kollegen, die keinen direkten (rechtlichen) Nachteil durch die Überwachung hatten rechtliche Möglichkeiten ? z.B. wenn die Kamera ein Gespräch unter Kollegen aufzeichnet, in dem man über die netten Hintern der Mitarbeiterinnen spricht, oder über seinen Vorgesetzten lästert (nur als Beispiel gemeint).
Vielen Dank im Voraus für eure Beurteilung.