habe bei einem anwalt angerufen um mich über die kosten bzw das honorar zu informieren.jetzt habe ich über genau dieses telefonat eine rechnung in höhe von 90 euro bekommen ohne jedoch vorher darauf hingewiesen worden zu sein.es fand auch keine beratung in dem sinne statt-es war lediglich eine kostenanfrage
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?.. Experte/-in,
wenn du dich über die kosten, die ja vom streitwert abhängen, erkundigt hast, hast du sicher auch am telefon geschildert, worum es geht. Das kann u.u. schon als eine telefonische rechtsauskunft ausgelegt werden. Und die Anwaltsgebühren stehen ja nach der Gebührenordnung fest.
Die Frage, ob ein Anwalt allerdings ohne vorherige Honorarvereinbarung einfach das Telefonat in Rechnung stellen darf, würde ich der Anwaltskammer vorlegen.
Viel Erfolg dabei!