Guten Tag,
bei einem schlüsselfertigen Bau sagt die Baubeschreibung bzgl. der Antennenanlage folgendes:
„Antennenanlage: Leerrohrsystem für kundenseitige Satellitenanlage mit Verkabelung und Anschluss im Wohnzimmer. Die Anlage mit Mast, Außeneinheit und Receiver gehören nicht zum Lieferumfang.“ Weitere Angaben gint es keine.
Inzwischen ist der Bau komplett fertiggestellt, und die TV-Verkabelung endet seitens der Antennendosen im Keller. Von dort aus existiert auch ein Leerrohr ins Dachgeschoss. Ein Durchbruch durch das Pultdach existiert für dieses Leerrohr jedoch nicht. Genau dieser Durchbruch wird nun jedoch hohe Kosten verursachen, da zum einen die Lage des Leerrohrs nicht genau bekannt ist, zum anderen muss die Dachabdichtung angebohrt und wieder versiegelt werden.
Die Baubeschreibung lässt meines Erachtens Laien glauben, dass lediglich Mast, Schüssel und Receiver angeschafft werden müssen. Vor allem auch die Tatsache, dass selbst die Bagatellanschaffung Reveiver als exclusive Kosten erwähnt werden, lassen glauben, dass keine weiteren Zusatzkosten entstehen. De facto wurde jedoch einer der grössten Kostenfaktoren verschwiegen.
Handelt es sich bei der Baubeschreibung um einen Mangel oder um eine Täuschung? Müssten die potenziellen Mehrkosten für den Dachdurchbruch erwähnt werden, v.a. auch, wenn die Einschränkung des Lieferumfangs explizit beschrieben wird? Wenn es Erfolgsaussichten dafür gibt, dass der Bauträger die Rechnung übernimmt, wo finden sich die Rechtsgrundlagen?
Vielen Dank für Ratschläge!