Versteckte Kosten/Mängel bei schlüsselfertigem Bau

Guten Tag,

bei einem schlüsselfertigen Bau sagt die Baubeschreibung bzgl. der Antennenanlage folgendes:

„Antennenanlage: Leerrohrsystem für kundenseitige Satellitenanlage mit Verkabelung und Anschluss im Wohnzimmer. Die Anlage mit Mast, Außeneinheit und Receiver gehören nicht zum Lieferumfang.“ Weitere Angaben gint es keine.

Inzwischen ist der Bau komplett fertiggestellt, und die TV-Verkabelung endet seitens der Antennendosen im Keller. Von dort aus existiert auch ein Leerrohr ins Dachgeschoss. Ein Durchbruch durch das Pultdach existiert für dieses Leerrohr jedoch nicht. Genau dieser Durchbruch wird nun jedoch hohe Kosten verursachen, da zum einen die Lage des Leerrohrs nicht genau bekannt ist, zum anderen muss die Dachabdichtung angebohrt und wieder versiegelt werden.

Die Baubeschreibung lässt meines Erachtens Laien glauben, dass lediglich Mast, Schüssel und Receiver angeschafft werden müssen. Vor allem auch die Tatsache, dass selbst die Bagatellanschaffung Reveiver als exclusive Kosten erwähnt werden, lassen glauben, dass keine weiteren Zusatzkosten entstehen. De facto wurde jedoch einer der grössten Kostenfaktoren verschwiegen.

Handelt es sich bei der Baubeschreibung um einen Mangel oder um eine Täuschung? Müssten die potenziellen Mehrkosten für den Dachdurchbruch erwähnt werden, v.a. auch, wenn die Einschränkung des Lieferumfangs explizit beschrieben wird? Wenn es Erfolgsaussichten dafür gibt, dass der Bauträger die Rechnung übernimmt, wo finden sich die Rechtsgrundlagen?

Vielen Dank für Ratschläge!

Hallo,

ohne die gesamte Baubeschreiung gelesen zu haben, ist das sicherlich schwierig zu beantworten

„Antennenanlage: Leerrohrsystem für kundenseitige
Satellitenanlage mit Verkabelung und Anschluss im Wohnzimmer.
Die Anlage mit Mast, Außeneinheit und Receiver gehören nicht
zum Lieferumfang.“ Weitere Angaben gint es keine.

So wie beschrieben augenscheinlich geliefert.

Übrigens man muß nicht durchs Pultdach, man kann auch durch die Wand das Kabel legen.

Christian

PS: Man schreibt auch nicht in die Baubeschreibung hinein, das Schränke in die Küche kommen und dies mit Geschirr befüllt werden. Kostet Geld, viel Geld…

Für mich klar: es existiert lediglich ein Leerrohr von unten nach oben und nichts weiter, so wie es üblich ist.

Der Laie, der die Baubeschreibung nicht „versteht“ kann a) vorher nachfragen bis wohin genau der Anschluss bzw. das Leerrohr geht, da ja klar ist, dass die Schüssel auf dem Dach installiert wird oder b) hat man ggf. einen Architekten/Bauleiter, der diese Frage auch beantworten kann.

Hier wird der Bauherr der Baufirma keine Kosten aufdrücken können.

Handelt es sich bei der Baubeschreibung um einen Mangel oder
um eine Täuschung?

Die Baufirma kann ja wohl kein Pultdach mit einem Loch liefern, sie kann nicht wissen, wann die Antenne installiert wird, deswegen muß sie ein intaktes Dach herstellen.

Hallo

Die Baubeschreibung lässt meines Erachtens Laien glauben, dass
lediglich Mast, Schüssel und Receiver angeschafft werden
müssen. Vor allem auch die Tatsache, dass selbst die
Bagatellanschaffung Reveiver als exclusive Kosten erwähnt
werden, lassen glauben, dass keine weiteren Zusatzkosten
entstehen. De facto wurde jedoch einer der grössten
Kostenfaktoren verschwiegen.

Das Schlüsselwort in obiger Frage: LAIEN. Der vom Kunden vor Vertragsschluss einzuschaltende, den Vertrag prüfende und die Planung und Bauleistung des Bauträgers überwachende unabhängige Baufachmann wäre wie so oft der kleinere Kostenfaktor gewesen, aber der war wieder mal zu teuer für die auf Kante genähte Finanzierung, gell?

Handelt es sich bei der Baubeschreibung um einen Mangel oder
um eine Täuschung?

Weder noch, denn die Frage geht von der falschen Voraussetzung aus, dass überhaupt etwas unseriöses gemacht wurde. Außerdem kann eine Baubeschreibung kein Mangel sein, sondern höchstens Teile des Bauwerks können einen solchen beinhalten, falls sie der Baubeschreibung bzw. den Regeln der Technik widersprechen.

Müssten die potenziellen Mehrkosten für den
Dachdurchbruch erwähnt werden, v.a. auch, wenn die
Einschränkung des Lieferumfangs explizit beschrieben wird?

Ein weiteres Schlüsselwort: MEHRkosten. Selbst wenn es eine Pflicht zur umfassendeen Offenbarung aller denkbaren Eventualitäten gegeben hätte, handelte es sich bei denen doch um Sowiesokosten. Denn der Kunde hätte auch dann mehr bezahlen müssen, wenn die Dachdurchführung von vornherein expliziter Vertragsbestandteil gewesen wäre.

Wenn es Erfolgsaussichten dafür gibt, dass der Bauträger die
Rechnung übernimmt, wo finden sich die Rechtsgrundlagen?

Die müssten erst mal geschaffen werden. Es sich eine Lehre sein lassen, Mund abwischen, nächstesmal besser machen. Es gibt nämlich eine zuverlässige, wenngleich nicht billige Art, eine den Kundenwünschen entsprechend vollständige Bauleistung zu erhalten: Eine entsprechend allumfassend-detaillierte, professionelle Leistungsbeschreibung durch den Kunden nämlich.

Vielen Dank für Ratschläge!

Bitte

smalbop

hallo zusammen.

Wenn dort steht: „mit verkabelung“ sind die sachen auch miteinander zu verkabeln.

Wenn dort steht: „anschluß im Wohnzimmer“ sind die sachen auch im Wohnzimmer anzuschließen.

Wie kompliziert das im endeffekt für die handwerker ist hat sie nicht zu interessieren.

Da die durchbrüche nicht komplett hergestellt sind und die sachen nicht verkabelt und im wohnzimmer angeschlossen sind,ist das aus meiner sicht ein Mangel.

Also einfacher kann ich es nun nicht darstellen.
aber ein Beispiel:

Ein Maurer soll eine wand mauern. diese soll an die andere wand anstoßen.Mörtel und Steine sind nicht im Lieferunfang enthalten.

Wenn geschrieben wird: „soll anstoßen“ hat der maurer das auch zu tun, egal ob es 100m hoch ist,er nicht schwindelfrei ist und es 3 tage dauert bis die steine oben sind.

mfg

Hallo,

Wenn dort steht: „mit verkabelung“

Steht da aber nicht. Ich lese: „Leerrohrsystem für…“.
Gruß
loderunner (ianal)