Versteckte Mängel? Achtung - lang und genau

Liebe Wer Weiss Was – Freunde,

was könntet Ihr mir denn zu folgendem, rein hypothetischen Fall, sagen?

Klara Kunde kauft sich im Juni 2002 eine Digitalkamera der Firma Knipsio, durchaus zu diesem Zeitpunkt ein High-End Modell, Preis damals fast 900 Euro. Klara ist auch recht zufrieden und übt fleißig, damit im Urlaub auch alles Funktioniert wie es soll.

Heiligabend 2002 – Klara knipst – auf einmal: keine Bilder mehr – nur noch schwarze Anzeige im Display – hoppla – und das kurz vor dem Urlaub. Aber – Knipsio gibt ja 24 Monate Garantie – also hurtig eingesandt an die Deutschlandvertretung – man versprach auch schnelle Abhilfte. Und kaum 7 Werktage später war die Knispio auch wieder da und funktionierte wieder.

Februar 2004 war Klara nun im Urlaub und wollte fleißg knipsen, doch welch ein Schreck – nach einigen Bildern ging gar nichts mehr – die Knispio verweigerte den Dienst, das Objektiv fuhr nicht mehr ein, nichts ging mehr. Batteriewechsel, Ausschalten – nichts hilft. Schnell eine Email nach Deutschland – vielleicht gibt es ja in Amerika auch Hilfe – die Antwort erfolgt unverzüglich – doch leider sind es 5000 km bis zur nächsten Werkstatt. Nun gut – zu Hause macht sich die Kamera gleich wieder auf den Weg zu Knipsio – man verspricht schnelle Abhilfe – und hält das Versprechen – 5 Werktage und die Kamera ist repariert wieder da.

Einen Urlaub lang wiegt sich Klara in Sicherheit – doch im Juli 2004 wieder der gleiche Fehler – das bekannte Verfahren – Email an Knipsio – man möge die Kamera einschicken und würde sie genau untersuchen, ungeachtet der abgelaufenen Garantie (wir erinnern uns – Klara kaufte im Juni 2002).

Klara fühlt sich vom Kundendienst zumindest sehr gut betreut – aber:

Klara grübelt aber nun nach – wie steht das denn nun mit der Garantie – hat sie eigentlich womöglich doch Ansprüche (versteckter Mangel, erfolgloser Reparaturversuch während der Garantiezeit usw.) oder ist jedes Agieren des Herstellers nun eine reine Kulanzsache?

Was denkt Ihr?

Danke

Wendy

Hallöchen,

Klara grübelt aber nun nach – wie steht das denn nun mit der
Garantie – hat sie eigentlich womöglich doch Ansprüche
(versteckter Mangel, erfolgloser Reparaturversuch während der
Garantiezeit usw.) oder ist jedes Agieren des Herstellers nun
eine reine Kulanzsache?

wir unterstellen mal, daß es K. nicht gelingen wird nachzuweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand. Damit verlassen wir die gesetzlichen Ansprüche und befinden uns auf dem Terrain der freiwilligen Herstellergarantie. Dort haben die Formulierungen versteckter Mangel, erfolglose Reparaturversuche usw. wenig bis gar nichts verloren d.h. es geht rein nach den Garantiebedingungen, die wir leider nicht kennen. Alles weitere wäre Spekulation. Grundsätzlich ist aber mit Ablauf der Garantiezeit alles vorbei (jedenfalls was die Garantie angeht).

Grüße,
Christian

Hallo

wir unterstellen mal, daß es K. nicht gelingen wird
nachzuweisen, daß der Mangel schon beim Kauf bestand. Damit
verlassen wir die gesetzlichen Ansprüche und befinden uns auf
dem Terrain der freiwilligen Herstellergarantie. Dort haben
die Formulierungen versteckter Mangel, erfolglose
Reparaturversuche usw. wenig bis gar nichts verloren d.h. es
geht rein nach den Garantiebedingungen, die wir leider nicht
kennen. Alles weitere wäre Spekulation. Grundsätzlich ist aber
mit Ablauf der Garantiezeit alles vorbei (jedenfalls was die
Garantie angeht).

Die Garantie ist eine normale 24 monatige GARANTIE (nicht gesetzl. Gewährleistung) des Herstellers.

Im Grunde ist die Frage, ob ein Fehler, der schon einmal innerhalb der Garantiezeit einer Reparatur bedurfte, beim wiederauftreten anders behandelt wird als ein Problem, daß sich nach Ablauf der Garantie zum ersten Mal stellt.

Danke Christian!

Wendy

hi erstmal,

also ich weiss nicht ob ich da richtig liege, aber m.E. nach gibt es auf das reparierte Teil der Kamera, wieder neue Garantie, d.h. die Garantie der Kamera ist nach 2 Jahren abgelaufen, aber die Garantie auf die Reparatur, bzw. das reparierte Teil der Kamera ist weiterhin 2 Jahre.

Gruß Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo nochmal,

Die Garantie ist eine normale 24 monatige GARANTIE (nicht
gesetzl. Gewährleistung) des Herstellers.

normal gibts bei Garantien eigentlich nicht. Es gibt durchaus Abweichungen und zwar insbesondere bei den Leistungen und bei gewissen Nebenbedingungen, eben ob die Garantie auch für den Zweitbesitzer gilt (oft nicht) oder ob eine Reparatur garantieverlängernd wirkt. Ohne Text kann man leider nicht viel dazu sagen.

Gruß,
Christian

1 „Gefällt mir“