Versteckte Mängel am Pferdeanhänger

Hallo,
nehmen wir an die Privatperson A hat bei der Privatperson B nach Besichtigung einen Pferdeanhänger gekauft. Dieser wurde erst vor kurzem frisch gestrichen und sieht für den laien in einem guten Zustand aus. Es wird ein Kaufvertrag abgeschlossen.
Nach der Überführung stellt A jedoch fest, das der Boden unter der lose aufgelegten Gummimatte am Rand porös ist und ohne große Probleme mit einem Schraubendreher durchstochen werden kann. Genauso verhält es sich mit den Seitenplatten, die in den unteren 10 cm morsch sind. Da über diese Stellen erst vor kurzem gestrichen wurde und die morschen Stellen durch leichten Druck schon nachgeben, müssen diese Mängel bekannt gewesen und verschwiegen worden sein.
Hat Person A irgendwelche Ansprüche auf eine nachträgliche Preisminderung um den Pferdeanhänger wieder in einen sicheren Zustand zu bringen? (Vermutlich alle Holzplatten austauschen)
Mit freundlichem Gruß :smile:

Hallo,

nehmen wir an die Privatperson A hat bei der Privatperson B
nach Besichtigung

Im Kaufvertrag steht sicher (mindestens sinngemäß) „gekauft wie gesehen“. Ein Käufer, der nicht zu naiv an die Sache geht, wird bei einem frischen Anstrich (und zwar überall) immer nachsehen, ob da nicht etwas „überpinselt“ wurde. Typischer Spruch eines Gebrauchtwagenhändlers „eine Dose Farbe oder eine gründliche Wäsche bringen 100-200 Euro“.

Nach der Überführung stellt A jedoch fest, das der Boden unter
der lose aufgelegten Gummimatte am Rand porös ist und ohne
große Probleme mit einem Schraubendreher durchstochen werden
kann.

Das Holz oder der (tragende?) Rahmen?

Cu Rene

Flogendes steht im Kaufvertrag:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen
beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.“

Ist das Vertuschen dieser Mängel nicht vorsätzlich? Die innenliegende Gummimatte konnten wir alleine da nicht rausheben, da mussten schon 3 Leute ran… Es fault nur das Holz an den Rändern. In der Mitte wo das Pferd dann letztendlich stehen soll, scheint NOCH alles stabil zu sein… Über dem Holzboden selbst, ist noch eine strukturierte Masse aufgetragen, also das Holz selbst kann man garnicht sehen ohne diese Schicht abzunehmen…
Lieben Gruß

Hallo,

Im Kaufvertrag steht sicher (mindestens sinngemäß) „gekauft
wie gesehen“. Ein Käufer, der nicht zu naiv an die Sache geht,
wird bei einem frischen Anstrich (und zwar überall) immer
nachsehen, ob da nicht etwas „überpinselt“ wurde.

was aber doch nichts daran ändert, dass der Verkäufer für ihm bekannte und dem Käufer verschwiegene Mängel haftet, oder?

Das Holz oder der (tragende?) Rahmen?

Das ändert was genau?

Entweder man kann nachweisen, dass der Verkäufer von den Mängeln gewusst hat oder man kann das nicht. Dementsprechend hat man einmal Ansprüche und einmal nicht.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Hallo,

Im Kaufvertrag steht sicher (mindestens sinngemäß) „gekauft
wie gesehen“.

was aber doch nichts daran ändert, dass der Verkäufer für ihm
bekannte und dem Käufer verschwiegene Mängel haftet, oder?

Die Frage ist (jedenfalls für mich) zunächst, ob ein Mangel vorliegt.

Das Holz oder der (tragende?) Rahmen?

Das ändert was genau?

Wenn der tragende Rahmen betroffen wäre, hätte ich ernste Zweifel an der Verkehrssicherheit gehabt und damit wäre er wahrscheinlich nicht mehr „zur gewöhnlichen Verwendung“ geeignet. Das wäre dann ein Mangel. Beim Aufbau wage ich das aus der Ferne nicht zu beurteilen.

Aber: ianal.

Ebenso,
Rene

Hallo,

Wenn der tragende Rahmen betroffen wäre, hätte ich ernste
Zweifel an der Verkehrssicherheit gehabt und damit wäre er
wahrscheinlich nicht mehr „zur gewöhnlichen Verwendung“
geeignet. Das wäre dann ein Mangel.

es gibt aber noch andere Definitionen im BGB, die einen Mangel begründen. Ich gehe mal davon aus, dass die Beschaffenheit der durchgerotteten Hölzer nicht vertraglich vereinbart wurde, so dürfte hier kein Beschaffenheit vorliegen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zudem ist hier durch das ganz offensichtliche Überpinseln stark von arglistigem Verschweigen auszugehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

dürfte hier kein Beschaffenheit vorliegen, die bei Sachen der
gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach der Art der
Sache erwarten kann.

wenn du sagst, daß das bei (älteren?) Pferdeanhängern nicht üblich ist, glaube ich das einfach mal, da mir die Erfahrungswerte fehlen (ich werde mich aber bei Pferdehaltern mal umhören).

Cu Rene