Hallo,ich habe folgendes Problem,im April 2010 erwarb
ich als Gewerbebetreibender einen Kastenwagen für
11.000€ ohne Garantie.
Der Händler versicherte mir das der Wagen technisch in
ordnung sei.
Als ich den Wagen abholte fiel mir auf das die Kupplung
etwas schwergängig war was ich aber auf die Standzeit
des Fahrzeugs schob.
Am 05.11.2010 passierte es dann,das gesamte Kupplungspedal riss ab.
Jetzt meine Frage:Kann ich beim Händler auf eine kostenlose reperatur bestehen aufgrund eines vesteckten Mangels?
Hallo Cerian,
zunächst eine kleine Kopfwäsche, ohne Garantie würde ich nie was kaufen, denn dies beschreibt das der Händler auf jeden Fall Probleme verstecken will!!!
Mit der Kupplung wirst Du wohl nach über 5 Monaten pech haben, es sei denn, Du hast am Anfang unter Zeugen den evtl. Mangel angezeigt und der Verkäufer hat die bestsätigt (unter Zeugen) das alles i.o. sein.
Sorry aber auch da bedeutet dies viel Streß wenn der Händler (ich gehe davon aus das dies ein freier und kein Vertragshändler ist) nicht von selber einlenkt.
Die Gewährleistungspflicht besteht zwar noch, dies bedeutet in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen das der Mängel nicht von anfang da war, danach muss Du beweisen das der Mangel von anfang da war (meist nur mit Gutachter möglich). Aber bei einer Kupplung was eigentlich ein Verschleißteil ist wird es für Dich wohl schwer ich denke unwahrscheinlich sein, Dein Problem von Ihm lösen zu lassen.
gruß Larry: