Versteckte Mängel beim Wohnungsverkauf?

Ich möchte diesem tollen Forum eine Frage stellen.

Theoretische Annahme:
Jemand kauft eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus den 50er Jahren. Nach einer Zeit merkt man, dass der Schallschutz EXTREM schlecht ist, man sogar das normale Gerede, das Nießen der Nachbarn mitbekommt.
Wenn der Käufer aufgrund der anderen Familien im Haus nun wüsste, dass der Verkäufer über diesen Umstand bescheid wusste, aber beim Verkauf nichts davon sagte, wäre das ein versteckter Mangel?
Könnte der Käufer gegen den Verkäufer vorgehen? Wenn ja, wie lange hätte der Käufer Zeit dazu (Verjährung)?

Gruß
Dragan

Moin,
es könnte aber auch sein, dass der derzeitige Zustand den gesetzlichen Mindestbestimmungen im Jahr der Errichtung entspricht. Dann wäre es kein Mangel.

vnA

Hallo,

so allgemein lässt sich die Frage gar nicht beantworten. Wenn es zum Rechtsstreit käme, würde das Gericht einen Gutachter mit der Feststellung beauftragen, ob ein Mangel vorliegt.

Deshalb nur ganz schwammig: Gebrauchtimmobilien werden normalerweise unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, und das Baujahr wird der Verkäufer ja wohl nicht verschwiegen haben. Es wäre zu bewerten, ob der Schallschutz den damaligen Regeln entspricht und nicht, ob er heute ausreichend ist.

Selbst in den 70er-Jahren wurden noch Wohngebäude gebaut, die so hellhörig sind, dass man nicht sagen kann, ob ein Nieser aus einer anderen Wohnung oder aus einem anderen Zimmer der eigenen Wohnung kommt.

Gruß

Hi

Jemand kauft eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus den
50er Jahren. Nach einer Zeit merkt man, dass der Schallschutz
EXTREM schlecht ist, man sogar das normale Gerede, das Nießen
der Nachbarn mitbekommt.

Wieso merkt man das erst nach einer Zeit? Waren alle Nachbarn tage- oder wochenlang außer Haus, daß man die Hellhörigkeit nicht gleich bzw. schnell gemerkt hat?

Gruß
Edith

Hallo,

Jemand kauft eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aus den
50er Jahren. Nach einer Zeit merkt man, dass der Schallschutz
EXTREM schlecht ist, man sogar das normale Gerede, das Nießen
der Nachbarn mitbekommt.
Wenn der Käufer aufgrund der anderen Familien im Haus nun
wüsste, dass der Verkäufer über diesen Umstand bescheid
wusste, aber beim Verkauf nichts davon sagte, wäre das ein
versteckter Mangel?

wäre es überhaupt ein Mangel?

BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und
    die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann
    .

Was kann man von bei einer Wohnung aus den 50er Jahren erwarten? Sicher muss man hier gewisse Kompromisse eingehen.

Es wäre in etwa so, als wenn man sich einen 20 Jahre alten Kleinwagen kauft und sich dann über fehlende Airbags, schlechtes Bremsverhalten und mangelnden Komfort beklagt. Ältere Sachen basieren halt immer auf einem älteren Stand der Technik. Eine Wohnung aus den 50ern wird sicher auch schlechter wärmeisoliert sein, ältere Gas-, Wasser und Heizungsinstallationen haben usw.

Könnte der Käufer gegen den Verkäufer vorgehen? Wenn ja, wie
lange hätte der Käufer Zeit dazu (Verjährung)?

Ich sehe kaum eine Anspruchsgrundlage. Ansonsten: BGB § 438.

Gruß

S.J.