Hallo
klar das die mauern feucht oder
wohl eher nass waren. das war beim hauskauf nicht zu erkennen,
weil ein schrank davor stand.
Das ist schon der erste Punkt. Einen Schrank kann man wegrücken und dahintersehen. Das ist meines Erachtens kein verdeckter Mangel.
- die dräinage lag direkt im lehmboden. das heißt, die hatte
keine funktion und war somit unbrauchbar.
Hätte man evtl. finden können, wenn man den Feuchteschaden hinter dem Schrank bemerkt hätte. Im Ernst, wenn ich einen Keller ansehe dann lege ich ein besonderes Augenmerk auf solche Stellen, die offenbar etwas verdecken oder verdecken können.
- vergrabene, als isolierung verwendetete eternitplatten
(asbest) aber nur teilweise an einer wand, die anderen waren
ohne schutz, isolierung, verputz oder anstich.
In höchstem Maße schlampig, aber genauso, wie oben, der Feuchteschaden war ein Warnsignal. Dem hätten Sie als Käufer nachgehen können und wenn es mit einem teilweisen aufgraben der Wand verbunden gewesen wäre.
meine frage:
gibt es eine chance, das diese mängel als versteckte mängel
anerkannt werden und die renovierungskosten (entsorgung der
eternitplatten, ausgrabung und bitumenanstrich) vom
vorbesitzer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen?
Höchstwahrscheinlich sehr sehr schwierig, zumal ja auch schon Jahre vergangen sind. Die Gegenfrage wird sein, warum haben Sie erst jetzt nachgeprüft, woher die Feuchtigkeit kommt?
wir wollen nun klagen auf „arglistige täuschung“.
Sie sollten lieber versuchen sich gütlich zu einigen, Prozesse sind langwierig und teuer. Ausserdem bekommt noch lange nicht derjenige Recht, der auch wirklich im Recht ist.
Dann wird ein Gutachter bestellt, der natürlich auch nur noch den jeweiligen IST-Zustand beurteilen kann, nicht aber das, was Sie evtl. beim aufgraben gefunden haben, oder ist alles noch genau so?
Die Kosten eines Gutachters muß dann übrigens derjenige, der ihn beauftragt im Vorraus zahlen usw. usw. usw.
der verkäufer hat auch unter zeugen zugegeben (verplappert)
das er mitgemauert hat, also davon wußte.
Das kann letztendlich immer so oder so ausgelegt werden. Davon ab : Zeugen hin oder her, wenn es ans Eingemachte geht, also konkret wird stellen sich die meisten „Zeugen“ nur als große Maulhelden heraus, die auf einmal gar nicht mehr so überzeugt von dem sind, was sie vorher noch soooo genau wussten.
Wie gesagt, der Klageweg ist oft nicht der Beste.
Aber Ihre Anfrage ist wiedereinmal ein schönes Beispiel dafür, wie blauäugig Mensche nan den Kauf eines Hauses gehen. Fachmännischen Rat? Wozu? Ich(der Laie) kann doch selber sehen, was an dem Haus nicht OK ist.
Ich kann immer wieder nur raten: Käufer, nehmt die Dienste eines wirklichen Fachmanns in Anspruch!!! Das Geld (max. ein paar hundert Euro) ist es allemale Wert. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, bekommt man es sehr, sehr schwer wieder raus.
Viele Grüße und viel Erfolg beim weiterkämpfen,
Frank Scholtysek
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http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
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