Hallo,
Verkäufer Hans will einen Motorradanhänger in einer Auktion verkaufen und bittet Franz das für ihn zu tun.
Der Anhänger wird an Jupp verkauft. Jupp besichtigt nach der Auktion bei Hans den Anhänger und unterschreibt dort einen Kaufvertrag.
Jupp fällt später auf, das der Rahmen geschweißt wurde. Der Anhänger wurde 2 Wochen zuvor vom TÜV abgenommen (keine Mängel).
Nun will Jupp den Hänger nicht mehr haben.
Ist der geschweißte Rahmen ein versteckter Mangel, obwohl er vom TÜV abgenommen wurde?
Wie sieht die rechtliche Lage für Franz aus? Er hat den Anhänger „nur“ im Auftrag von Hans versteigert.
Den es gibt ja wohl einen (zweiten) Kaufvertrag zwischen Hans und Jupp - verstehe ich doch richtig!? Daher ist die Auktion dann raus…
Im Prinzip gilt ja: gekauft wie gesehen. Wenn der TüV die Verkehrssicherheit bescheinigt, wobei man ja nicht weiß wann die TÜV-Prüfung war und wann geschweißt wurde, ist doch die Reparatur wohl okay. Als Verkäufer muß ich nicht auf alles hinweisen.
Steht denn im Kaufvertrag so was wie „Unfallfrei“ oder so? Wurde behauptet, dass der Anhänger in „perfekten Zustand ohne Schäden etc.“ sei? Dann könnte man daraus was machen.
Bei Privatverkäufen kann man wegen „nichtgefallen“ die Ware eben nicht so einfach zurückgeben…