Versteckte Mängel verschwiegen?

Hallo,
Verkäufer Hans will einen Motorradanhänger in einer Auktion verkaufen und bittet Franz das für ihn zu tun.
Der Anhänger wird an Jupp verkauft. Jupp besichtigt nach der Auktion bei Hans den Anhänger und unterschreibt dort einen Kaufvertrag.
Jupp fällt später auf, das der Rahmen geschweißt wurde. Der Anhänger wurde 2 Wochen zuvor vom TÜV abgenommen (keine Mängel).
Nun will Jupp den Hänger nicht mehr haben.

Ist der geschweißte Rahmen ein versteckter Mangel, obwohl er vom TÜV abgenommen wurde?
Wie sieht die rechtliche Lage für Franz aus? Er hat den Anhänger „nur“ im Auftrag von Hans versteigert.

Danke für Eure Antworten
Ingrid

Nur so als nachfrage…

Wie sieht die rechtliche Lage für Franz aus? Er hat den Anhänger „nur“ im Auftrag von Hans versteigert.

Hat Franz möglicherweise hierzu eine Online-Plattform genutzt, deren AGB ausschliesslich den Weiterverkauf im Auftrag von Dritten untersagt?

Gruss,
Michael

Wäre z.B. ebay so eine Plattform?

Gruß
Ingrid

Wenn ja und Ebay genutzt wurde, am besten vorher die regeln lesen :wink:

aber die Frage ist doch…
…ob der Käufer im nachhinein, trotz vorheriger Begutachtung und trotz TÜV-Abnahme die Ware zurückgeben kann.

Gruß

Hoi.

Jupp, dass ist hier die Frage.

Den es gibt ja wohl einen (zweiten) Kaufvertrag zwischen Hans und Jupp - verstehe ich doch richtig!? Daher ist die Auktion dann raus…

Im Prinzip gilt ja: gekauft wie gesehen. Wenn der TüV die Verkehrssicherheit bescheinigt, wobei man ja nicht weiß wann die TÜV-Prüfung war und wann geschweißt wurde, ist doch die Reparatur wohl okay. Als Verkäufer muß ich nicht auf alles hinweisen.
Steht denn im Kaufvertrag so was wie „Unfallfrei“ oder so? Wurde behauptet, dass der Anhänger in „perfekten Zustand ohne Schäden etc.“ sei? Dann könnte man daraus was machen.
Bei Privatverkäufen kann man wegen „nichtgefallen“ die Ware eben nicht so einfach zurückgeben…

Ciao
Garrett

Hallo,

Hat Franz möglicherweise hierzu eine Online-Plattform genutzt,
deren AGB ausschliesslich den Weiterverkauf im Auftrag von
Dritten untersagt?

und welchen Einfluss hätten diese AGB auf den Kaufvertrag?

Keine. Denn diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Auktionshaus und dem Verkäufer…

Insofern: Nette Antwort, passt bloß nicht zur Frage.

Gruß

S.J.