Angenommen ein PKW hat einen GROBEN versteckten Mangel (Bremse, Achse,o.ä.), der durch ein unsachgemäßes Zusammenbauen der Achsanlage von dem Vorgänger (oder dem Vor-vor-Gänger) beinahe zu einem Unfall geführt hätte,
hätte man Chancen von dem letzten Vorbesitzer ein Teil oder die gesamte Summe der Reperatur- und Instandsetzungskosten einzufordern?
Dabei würde es sich um ein PKW handeln von Privat an Privat, im Kaufvertrag stände „Keine Garantie“. Aber wie gesagt, ein GROBER VERSTECKTER MANGEL!!!
Wie würden die Chancen stehen?
Danke!
ach ja, angenommen das ganze wäre nach 3-4 Monaten nach dem Verkauf passiert und einer Laufleistung von rund 1000 km.
Antwort von Radio Eriwan: im Prinzip ja.
Auch bei Autokauf von Privat kann der Verkäufer sich bei versteckten Mängeln nicht immer hinter „keine Garantie“ zurückziehen.
Meines Wissens nach ist es aber erforderlich, dass er diesen Mangel gekannt und verschwiegen hat. Dies wäre im Zweifelsfall zu beweisen, und das wird schwer. Dazu kommt noch, dass er behaupten kann, Du hast das selbst verbockt und beim Verkauf war noch alles i.O.
Mein Tipp daher: man kann sich online schon recht preiswert Rat von „echten Juristen“ holen, das würde ich in diesem Fall empfehlen, wenn es um entsprechende Beträge geht.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo,
also „Keine Garantie“ ist die eine Sache. Steht auch drin „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“?
Dann siehts düster aus, sofern man dem Vorbesitzer nicht nachweisen kann das er von dem Mangel Kenntnis hatte.
Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde stehen die Chancen nicht schlecht. In dem Fall würde ich einen Anwalt hinzuziehen und ggf. einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
Der kann auch am ehesten einschätzen wie alt der Mangel ist.
Gruss Jakob
Ergänzung:
Also K sei Käufer und V sei Verkäufer:
K hat über Werkstatt Teile gesehen und es wurde festgestellt das durch Dichtungsunterlegscheiben und zugeklebte Ventildichtungen gefuscht wurde. Zeitlich kann es aber nicht eingegrenzt werden dass es vor dem Erwerb schon montiert war, wie soll K das beweisen?
Angenommen V behauptet nun „sein“ Vorbesitzer habe den Mangel verursacht und er habe nix davon gewusst!
Danke soweit!