Ist es ein versteckter Mangelan einem Mietobjekt, wenn der Vermieter verschwiegen hat, dass das Objekt über 10 Jahre lang leer stand, bis es nach einer Dekontamination wieder angeboten wurde? Ein anderer Mieter ist genau wegen dieses Mangels ausgezogen.
Hallo,
woran liegt der Mangel?
Ist die Wohnung nicht bewohnbar?
Schönen Tag noch.
Das ist keine Wohnung sondern eine gewerbliche Bürofläche. Messungen haben m.W. nicht stattgefunden. Da das Büro keine Fenster nach außen besitzt sondern nur durch eine Lüftung versorgt wird, ist dieser Umstand für mich noch besorgniserregender, zumal es sich um Räume handelt in denen ständig junge Leute verkehren (Nachhilfeinstitut)
Hallo
Ist es ein versteckter Mangelan einem Mietobjekt, wenn der
Vermieter verschwiegen hat, dass das Objekt über 10 Jahre lang
leer stand, bis es nach einer Dekontamination wieder angeboten
wurde?
Nein, vorangegangener Leerstand ist für sich betrachtet kein Mangel, von daher kann er auch nicht „verschwiegen werden“.
Ein anderer Mieter ist genau wegen dieses Mangels
ausgezogen.
Auch die Beweggründe des Vormieters sind unerheblich (abgesehen davon, dass eben kein Mangel allein deshalb vorliegt, weil das Objekt leerstand).
Gruß
smalbop
Hi,
ich verstehe trotzdem nicht wo ein Mangel sein soll?
Das Gebäude stand 10 Jahre wegen eines Mangels leer, der Mangel wurde beseitigt (dekontaminiert), worin soll nun der Mangel liegen?
Nur weil einmal ein Mangel war, heißt es doch nicht, daß nach Beseitigung dieser Mangel wieder auftreten muß.
Gruß
Tina
Lehnert/007hdl,
könntest du bitte zumindest innerhalb eines Fadens bei einem einheitlichen Nickname bleiben? Das steigert die Übersichtlichkeit ungemein, danke.
Das ist keine Wohnung sondern eine gewerbliche Bürofläche.
Messungen haben m.W. nicht stattgefunden.
Nach jeder Dekontamination finden Messungen statt. Sowas machen schließlich spezialisierte Fachfirmen. Und wenn die Messung grünes Licht ergibt, ist der Kontaminationsmangel beseitigt und das Mietobjekt insofern mängelfrei. Wäre das anders, gäbe es als Alternative bei Kontaminationen jeglicher Art nur noch den Betonsarkophag a la Tschernobyl.
Da das Büro keine
Fenster nach außen besitzt sondern nur durch eine Lüftung
versorgt wird, ist dieser Umstand für mich noch
besorgniserregender, zumal es sich um Räume handelt in denen
ständig junge Leute verkehren (Nachhilfeinstitut)
Dass wir Deutschen Sorgenweltmeister sind, ist nix neues.
Ich würde die Atemluft hier, gerade bei guter Zwangslüftung, für gesundheitlich weniger problematisch halten als den Umstand, dass Unterrichtsräume vorgesehen werden, die ausschließlich mit Kunstlicht beleuchtet sind.
smalbop
Danke erstmal für den Hinweis auf den Namen, der durch falsche Eingab im Profil entstanden ist und erst bei der 1. Antwort auf meine Frage bemerkt wurde. Deshalb die neue Eingabe mit Pseudonym. Grundsätzlich verstehe ich natürlich die Kritik und bitte um Entschuldigung für den Mehraufwand.
Was die Sache betrifft: auch wenn ein Mangel beseitigt wurde, heißt es doch nicht, dass auf früheren bestehenden Mangel hinzuweisen ist. Der Verkäufer eines Autos muss auch den Umstand mitteilen, dass das Fahreug nicht unfallfrei ist, auch wenn es sach- und fachgerecht repariert wurde. Trotzdem auch hier danke für Ihre Antwort.
Gruß 007hdl
Haalo,
jetzt wird es völlig unlogisch. Du schreibst:
Was die Sache betrifft: auch wenn ein Mangel beseitigt wurde,
heißt es doch nicht, dass auf früheren bestehenden Mangel
hinzuweisen ist.
Genau.
Und jetzt schreibst du aber plötzlich genau das Gegenteil:
Der Verkäufer eines Autos muss auch den
Umstand mitteilen, dass das Fahreug nicht unfallfrei ist, auch
wenn es sach- und fachgerecht repariert wurde.
Unabhängig von dieser Konfusion ist es etwas weit hergeholt, den Kauf eines Autos mit der Vermietung einer Immobilie zu vergleichen. Aber gut:
Da das Gebäude vermutlich nicht ausgebeult und neu gespritzt wurde und sich sicher auch nicht verzogen hat, bitte erkläre uns doch endlich, worin der Mangel besteht.
Grüße
Jo
Angst
Was die Sache betrifft: auch wenn ein Mangel beseitigt wurde,
heißt es doch nicht, dass auf früheren bestehenden Mangel
hinzuweisen ist.
Eben, wie Du schon sagst, wurde ein Mangel behoben und tritt er deswegen auch nicht mehr auf, muß ein VM auf diesen Mangel auch nicht hinweisen.
Der Verkäufer eines Autos muss auch den
Umstand mitteilen, dass das Fahreug nicht unfallfrei ist, auch
wenn es sach- und fachgerecht repariert wurde. Trotzdem auch
hier danke für Ihre Antwort.
Ein Auto verliert durch einen Unfall an Wert, eine Wohnung die saniert wird bleibt im schlechtesten Fall im Wert gleich, im besten Fall steigert sich der Wert.
Es geht hier um Asbest? Wurde die Wohnung saniert und fachgerecht vom Asbest befreit, ist eine Kündigung aufgrund dieses „Mangels“ nicht möglich.
Die Frage ist, ob noch vorhandener Asbest überhaupt ein Mietmangel ist, denn auch in öffentlich zugänglichen äteren Gebäuden ist Asbest verbaut. (Beispielsweise in Kaufhäusern).
Gruß
Tina