Hallo,
ich habe am Samstag ein KFZ von Privat gekauft, dass zu dem Zeitpunkt leider schon abegmeldet war und somit von mir nicht probegefahren werden konnte.
Wie’s ja immer kommt wenn man zu Gutgläubig ist: Auto am Dienstag angemeldet, abgeholt und schon bei der ersten Fahrt gemerkt, dass da was mit den Stoßdämpfern/den Gelenken vorne nicht stimmen kann. Die Theorie wurde jetzt auch von der Werkstatt bestätigt: Die Stoßdämpfer sind mehr als hinüber, irgendwelche Gelenke gehören auch getauscht.
Kennt sich denn hier jemand mit der Rechtslage aus, das Auto hatte den Mangel definitiv schon bei Vertragsabschluss - erwähnt wurde allerdings natürlich nichts. Kaufpreis war 2.800 Euro, von den ursprünglich 3.000 Euro (VB) ging der Verkäufer wegen der „schlechten Reifen“ runter. Für die Reperaturen darf ich jetzt wohl allerdings auch nochmal zwischen 500 und 1.000 auf den Tisch legen, je nachdem, wo ich’s machen lasse. Dass die Mängel behoben werden müssen steht allerdings außer Frage.
Lässt sich da Rückwirkend noch der Preis irgendwie mindern? Meiner Meinung nach liegt hier eine arglistige Täuschung vor, so sehr „Laie“ kann der Verkäufer gar nicht gewesen sein, dass er beim Fahren die kaputten Stoßdämpfer nicht bemerkt hat.
Wäre über jede Antwort dankbar!!!