Versteckter Mangel / Beseitigung oder nicht

Hallo zusammen,

angenommen Person A kauft ein Motorrad das auch auf der Strasse bewegt werden darf aber auch als Wettbewerbsmotorrad läuft und auch als ein solches verkauft wird.
d.h. gibt es für Person A beim Kauf nur 30 Tage Garantie.
Doch Person A verkauft das Motorrad nach ca. zwei Jahren an Person B und Person B stellt fest, dass bestimmte Teile am Rahmen nicht verscheißt wurden sonder nur umschweißt wurden und die Teile nur durch den Druck der Schweißnaht am Rahmen so lange gehalten haben. Hätte Person B hier das Recht auf Grund des versteckten Mangels auf Beseitigung des Mangels? Oder was könnte hier Person B dann machen?
Es wäre ja trotz allem ein Verarbeitungsfehler der schon bei der Fertigung entstanden ist bzw. bei der Auslieferung des Fahrzeuges vorhanden war.
(Auch wenn das Motorrad als ein Wettbewerbsfahrzeug verkauft wird)

Hmmm….was sagt Ihr dazu!?

Gruß
Walter

Hallo,

d.h. gibt es für Person A beim Kauf nur 30 Tage Garantie.

wer gibt hier wem eine Garantie? Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung (faq:1152) ist Dir bekannt?

Doch Person A verkauft das Motorrad nach ca. zwei Jahren an

Was heißt ‚ca 2 Jahre‘? Etwas mehr oder etwas weniger als zwei Jahre?

Person B und Person B stellt fest, dass bestimmte Teile am
Rahmen nicht verscheißt wurden sonder nur umschweißt wurden
und die Teile nur durch den Druck der Schweißnaht am Rahmen so
lange gehalten haben. Hätte Person B hier das Recht auf Grund
des versteckten Mangels auf Beseitigung des Mangels?

Ist das denn ein Mangel? Lies dazu http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Es wäre ja trotz allem ein Verarbeitungsfehler der schon bei
der Fertigung entstanden ist bzw. bei der Auslieferung des
Fahrzeuges vorhanden war.
(Auch wenn das Motorrad als ein Wettbewerbsfahrzeug verkauft
wird)

Wenn es überhaupt ein Mangel ist, kommt es drauf an, ob die zwei Jahre um sind oder nicht. Wenn nicht, gibt es die Sachmangelhaftung. Wenn doch, sehe ich keine Chance, da nach §438 BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html) nur bei arglistigem Verschweigen die Frist eine andere ist. Und Arglist setzt voraus, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste, wie will man das nachweisen?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

d.h. gibt es für Person A beim Kauf nur 30 Tage Garantie.

wer gibt hier wem eine Garantie?

Verkäufer (Händler) an Person A

Doch Person A verkauft das Motorrad nach ca. zwei Jahren an

Was heißt ‚ca 2 Jahre‘? Etwas mehr oder etwas weniger als zwei
Jahre?

Erstzulassung 01/07 (kauf von Person A??) Kauf von Person B von Person A 12/08

Es wäre ja trotz allem ein Verarbeitungsfehler der schon bei
der Fertigung entstanden ist bzw. bei der Auslieferung des
Fahrzeuges vorhanden war.
(Auch wenn das Motorrad als ein Wettbewerbsfahrzeug verkauft
wird)

Wenn es überhaupt ein Mangel ist, kommt es drauf an, ob die
zwei Jahre um sind oder nicht. Wenn nicht, gibt es die
Sachmangelhaftung. Wenn doch, sehe ich keine Chance, da nach
§438 BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/438.html) nur
bei arglistigem Verschweigen die Frist eine andere ist. Und
Arglist setzt voraus, dass der Verkäufer von dem Mangel
wusste, wie will man das nachweisen?

? gute Frage…ich denke garnicht!

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Doch Person A verkauft das Motorrad nach ca. zwei Jahren an

Was heißt ‚ca 2 Jahre‘? Etwas mehr oder etwas weniger als zwei
Jahre?

Erstzulassung 01/07 (kauf von Person A??) Kauf von Person B
von Person A 12/08

Tja, der Kauf ist ja nicht das gleiche wie die Erstzulassung.
Aber egal, mittlerweile ist es 03/09 und damit mit Sicherheit mehr als 2Jahre her seit dem Kauf vom Händler. Ergo ist diesbezüglich nicht mehr zumachen.

Stellt sich noch die Frage, ob beim Kauf A-B die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, was beim Verkauf von Privat an Privat möglich wäre.

Und es fehlt auch noch was dazu:

Wenn es überhaupt ein Mangel ist,

Immerhin hat das Ding ja wohl mindestens zwei Jahre lang einwandfrei funktioniert. Aber das kann ich nicht beurteilen.
Gruß
loderunner (ianal)