Versteckter Mangel nach Wohnungsübergabe

Hallo Forum,

folgender Fall:

  • Wohnungsauszug zum 31.05.2012
  • Übergabe am 28.05.2012 mit Übergabeprotokoll ohne Einschränkungen
  • Vermieter hat Kaution (teilweise) zurückgehalten wegen Nebenkostenabrechnung für 2012

Diese Nebekostenabrechnung wurde dann nach Anforderung im Juli 2013 übersendet!!! Darin macht der Vermieter eine Rechnung in Höhe von ca. 140 Euro für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses in der Küche geltend, die am 15.08.2012 erfolgt ist. Folgende Fragen ergeben sich:

  1. Handelt es sich hier um einen versteckten Mangel?
  2. Muss generell der Mieter die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung tragen, wenn ihm nicht ein unsachgemäßer Gebrauch nachzuweisen ist?
  3. Reicht dazu überhaupt die Rechnung aus oder ist auch ein Gutachten nötig?
  4. Hätte der Vermieter nicht eine Frist zur Nachbesserung angeben müssen bzw. war er berechtigt ohne Information an den Ex-Mieter die Reparatur durchführen zu lassen?
  5. Wann verjährt die Forderung des Vermieters zur Zahlung der Rechnung?

Vielen Dank für eure schnellen Meinungen.

Hallo Forum,

folgender Fall:

  • Wohnungsauszug zum 31.05.2012
  • Übergabe am 28.05.2012 mit Übergabeprotokoll ohne
    Einschränkungen
  • Vermieter hat Kaution (teilweise) zurückgehalten wegen
    Nebenkostenabrechnung für 2012

Diese Nebekostenabrechnung wurde dann nach Anforderung im Juli
2013 übersendet!!!

Das ist aber rechtlich OK, Abrechnung 2012 kann bis Ende 2013 kommen.

Darin macht der Vermieter eine Rechnung in

Höhe von ca. 140 Euro für die Beseitigung einer Verstopfung
des Abflusses in der Küche geltend, die am 15.08.2012 erfolgt
ist. Folgende Fragen ergeben sich:

  1. Handelt es sich hier um einen versteckten Mangel?

Die Rohrleitung der Küche ?

  1. Muss generell der Mieter die Kosten für die Beseitigung
    einer Verstopfung tragen, wenn ihm nicht ein unsachgemäßer
    Gebrauch nachzuweisen ist?

Nein. Aber wenn bei der Rohrreinigung Anhaltspunkte gefunden werden,die auf eingespülte Fremdstoffe hindeuten ? Dann ja. Bei Küche gibt’s ja nur einen möglichen Verursacher,anders als bei Fallleitungen an die mehrere Mieter entwässern.

  1. Reicht dazu überhaupt die Rechnung aus oder ist auch ein
    Gutachten nötig?

Nein. " Verstopfung beseitigt, 1 Arbeitsstunde,An-und Abfahrt,Kleinmaterial". Was soll man daraus ableiten ?

  1. Hätte der Vermieter nicht eine Frist zur Nachbesserung
    angeben müssen bzw. war er berechtigt ohne Information an den
    Ex-Mieter die Reparatur durchführen zu lassen?

Nein. Nach Übergabe besteht kein Anspruch mehr auf Eigenvornahme.
Rein praktisch ist doch meist längst ein neuer Mieter drin. Soll man da erlauben, Altmieter legt dort noch Hand an ?

Nur hier stellt sich doch die Frage,ob nach fast 3 Monaten nach Auszug noch ein aufgetretener Fehler(Verstopfung) dem Mieter angelastet werden könnte.
Grundsätzlich ja,aber Vermieter muss es beweisen,es liegt an Fremdkörpern,die dort nicht eingespült werden dürfen.
Noch ein Wort dazu:
Küchenleitungen sind stark belastet, weil sich hier die Fette aus der ganz normalen und zulässigen Nutzung(Geschirrspülen usw.) an den Rohrwänden ablagern. Die Leitung wächst zu und verengt sich. Es bleiben leichter auch kleine(zulässige) Teile hängen und können einen Aufstau verursachen. Hinzu mag eine ungünstige Leitungsführung/-länge kommen.
Ein Nachweis auf Verschulden des Mieters ist sehr schwierig, m.E. kaum möglich.

  1. Wann verjährt die Forderung des Vermieters zur Zahlung der
    Rechnung?

Nach 3 Jahren,laufend ab Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand.

MfG
duck313

Hi,

wurde die Kaution, bis auf den Anteil für die Nebenkostenabrechnung ohne Vorbehalt ausbezahlt?

Denn damit verliehrt der Vermieter sämtliche Ansprüche aus Mängeln.

Die Verjährung von Mängeln aus einer Mietsache beträgt 6 Monate §548 BGB

Ok, sehe gerade, dass die entfernung der Verstopfung im anderen Posting unten mit Datum benannt ist, demnach war diese innerhalb der 6 Monate.

Der weitere Text auch, auch die Antwort, mit den Problemen des Vermieters ein Verschulden nachzuweisen behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit im Artikelbaum.

Moin auch,

Momentchen: Die Verstopfung wurde beseitigt 6 Wochen nachdem der Nachmieter eingezogen war (so mein Verständnis). Die Beseitigung dann dem Vormieter auf die Rechnung zu schreiben ist m.E. kühn.

Ralph

Hallo,

Hallo Forum,

folgender Fall:

  • Wohnungsauszug zum 31.05.2012
  • Übergabe am 28.05.2012 mit Übergabeprotokoll ohne

Diese Nebekostenabrechnung wurde dann nach Anforderung im Juli
2013 übersendet!!! Darin macht der Vermieter eine Rechnung in
Höhe von ca. 140 Euro für die Beseitigung einer Verstopfung
des Abflusses in der Küche geltend, die am 15.08.2012 erfolgt
ist.

Stand die Wohnung ca. 2,5 Monate leer?
Da kann sich in Leitungen ohne Nutzung auch mal etwas verstopfen/verhärten.
Man könnte von dem Versuch der Geldschneiderei ausgehen.

Gruß:
Manni

  1. Wann verjährt die Forderung des Vermieters zur Zahlung der
    Rechnung?

Nach 3 Jahren,laufend ab Ende des Jahres in dem der Anspruch
entstand.

Bist du dir da sicher?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__548.html

vnA