Versteckter Mangel nach Wohnungsübergabe

Hallo Forum,

meiner Schwiegermutter ist folgendes passiert:

  • Wohnungsauszug zum 31.05.2012
  • Übergabe am 28.05.2012 mit Übergabeprotokoll ohne Einschränkungen
  • Vermieter hat Kaution (teilweise) zurückgehalten wegen Nebenkosten-abrechnung für 2012

Diese Nebekostenabrechnung erhielt meine Schwiegermutter dann nach Anforderung im Juli 2013!!! Darin macht der Vermieter eine Rechnung in Höhe von ca. 140 Euro für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses in der Küche geltend, die am 15.08.2012 erfolgt ist. Ein Nachmieter ist, so weit wir wissen, aber bereits am 01.07.2012 eingezogen. Hier meine Fragen:

  1. Handelt es sich hier um einen versteckten Mangel?
  2. Muss generell der Mieter die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung tragen, wenn ihm nicht ein unsachgemäßer Gebrauch nachzuweisen ist?
  3. Reicht dazu überhaupt die Rechnung aus oder ist auch ein Gutachten nötig?
  4. Hätte der Vermieter nicht eine Frist zur Nachbesserung angeben müssen bzw. war er berechtigt ohne Information an den Ex-Mieter die Reparatur durchführen zu lassen?
  5. Wann verjährt die Forderung des Vermieters zur Zahlung der Rechnung?

Vielen Dank für eure schnelle Antwort. Meine Schwiegermutter ist fix und fertig und kurz davor auf die 140 Euro zu verzichten.

Huhu,

mein Tipp den Text noch mal neu zu gestalten und dabei die FAQ 1129 beachten.