Versteckter Mangel

Hallo,
wir haben einen gebrauchten Wohnwagen nebst Vorzelt und einem unter das Zelt eingebauten Winterausbau gekauft. Der Winterausbau bedeutet eine innen angebrachte Holzverkleidung mit Isolation und Iso-Fenstern.
Der Kauf war vor ca. 6 Monaten.
Wir haben jetzt festgestellt, das der Boden unter dem PVC total
durchnässt und verschimmelt ist. Nach dem Grad der Verschimmelung ist die Feutigkeit schon vor dem Kauf vorhanden gewesen. Der Schimmel ist jetzt auch an einer versteckten Stelle
die Wand hoch gekommen und daher haben wir es gemerkt.
Kann ich vom Kauf zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern und
was muss ich beachten?

Hi,

Haste den Wagen privat oder von einem Händler?

Bei Privat gilt im Allgemeinen: Gekauft wie besichtigt!

zum anderen könnte auch die Argumentation geführt werden, daß du in 6 Monaten den Boden in irgendeiner Form falsch behandelt oder gelagert hast und damit den Schaden selbst verursacht.
Oder: der Verkäufer hat selbst vom Schaden nix gewußt.

für beides das Gegenteil zu beweisen ist fast hoffnungslos.
für das Alter des Schimmels müßte sofort ein Sachverständiger ran, aber dann bliebe Argument 2 immer noch zu entkräften ;-(.

also lieber Geld für Anwalt und Gericht sparen und nen neuen Boden kaufen und daraus lernen. beim nächsten Kauf in die kleinste Ritze kriechen.

anders wenn du den Wagen von einem Händler gekauft hast. der hat die Fähigkeiten und die Pflicht das Fahrzeug auch als Vermittler auf seine Eigenschaften zu prüfen.

Gruss
winkel

Würd ich so nicht sagen
Hallo!

Also so generalisiert stimmt die Schlussfolgerung nicht. Da wären noch einige Dinge zu berücksichtigen.

Haste den Wagen privat oder von einem Händler?

Bei Privat gilt im Allgemeinen: Gekauft wie besichtigt!

Nein, im Allgemeinen gilt das ganz normale Gewährleistungsrecht, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Was steht im Vertrag?
Außerdem gäbe es vielleicht andere Anspruchsgrundlagen als die Gewährleistung!

Oder: der Verkäufer hat selbst vom Schaden nix gewußt.

Das ist für’s Gewährleistungsrecht völlig irrelevant, weil es nicht auf Verschulden abstellt.

für beides das Gegenteil zu beweisen ist fast hoffnungslos.
für das Alter des Schimmels müßte sofort ein Sachverständiger
ran, aber dann bliebe Argument 2 immer noch zu entkräften ;-(.

Nein, siehe oben.

also lieber Geld für Anwalt und Gericht sparen und nen neuen
Boden kaufen und daraus lernen. beim nächsten Kauf in die
kleinste Ritze kriechen.

Ich würd sagen, eine Abwägung der Kosten und des Risikos durchführen, aber zuerst die Rechts- und Beweislage klären.

Gruß
Tom