Hallo zusammen!
In einer Ebay Auktion werden Schuhe aus einer „Collection 2005“ angeboten.
Startpreis ist ein Euro.
In der Artikelbeschreibung wird angegeben, daß die Schuhe 70,-€ + den ersteigerten Preis kosten.
Wenn ich daß richtig sehe, müßte man bei einem Zuschlag von 1,-€ 71,-€ bezahlen?! Wäre soetwas nicht ein Verstoß gegen die Ebay-Grundsätze, oder sehe ich daß falsch?
Da könnte man ja eine Menge Einstellgebühr sparen. Von dem zu erzielenden Gewinn mal ganz abgesehen.
Und mal davon ausgegangen daß es nicht erlaubt wäre, müßte der Verkäufer den Artikel für 1,-€ verkaufen?
Gruß Gerrit
Hallo,
Wenn ich daß richtig sehe, müßte man bei einem Zuschlag von
1,-€ 71,-€ bezahlen?!
ohne die Auktion zu kennen sehe ich das erstmal genauso wie du.
Wäre soetwas nicht ein Verstoß gegen die
Ebay-Grundsätze, oder sehe ich daß falsch?
Siehst du richtig.
Da könnte man ja eine Menge Einstellgebühr sparen. Von dem zu
erzielenden Gewinn mal ganz abgesehen.
Ja, das wird wohl auch der Grund sein, warum es da so steht 
Und mal davon ausgegangen daß es nicht erlaubt wäre, müßte der
Verkäufer den Artikel für 1,-€ verkaufen?
Nein. Die Auktion (also der Text) ist Vertragsbestandteil. Der Vertrag würde also diese 70 € mit einschlieen und wären zu zahlen.
Das einzig wirksame Vorgehen würde ich in einer Meldung an Ebay sehen, die sehen sowas nämlich nicht gern, denen geht ja Geld durch die Lappen durch solche Sachen.
LG Timi
Hi Timi!
Danke für die schnelle Antwort!
Hallo,
Wenn ich daß richtig sehe, müßte man bei einem Zuschlag von
1,-€ 71,-€ bezahlen?!
ohne die Auktion zu kennen sehe ich das erstmal genauso wie
du.
Artikelnummer ist hier leider nicht erlaubt, aber mit der Suchfunktion ist sie zu finden. 
Wäre soetwas nicht ein Verstoß gegen die
Ebay-Grundsätze, oder sehe ich daß falsch?
Siehst du richtig.
Da könnte man ja eine Menge Einstellgebühr sparen. Von dem zu
erzielenden Gewinn mal ganz abgesehen.
Ja, das wird wohl auch der Grund sein, warum es da so steht

Mein´ich ja.
Und mal davon ausgegangen daß es nicht erlaubt wäre, müßte der
Verkäufer den Artikel für 1,-€ verkaufen?
Nein. Die Auktion (also der Text) ist Vertragsbestandteil. Der
Vertrag würde also diese 70 € mit einschlieen und wären zu
zahlen.
Das einzig wirksame Vorgehen würde ich in einer Meldung an
Ebay sehen, die sehen sowas nämlich nicht gern, denen geht ja
Geld durch die Lappen durch solche Sachen.
Hab ich schon. Aber bis ich da eine Antwort bekomme, ist die Auktion beendet.
LG Timi
Gruß Gerrit
Hallo zusammen,
ich habe die Auktion recht schnell gefunden und sage, es ist eine Frechheit. Was die Wirksamkeit des Kaufvertrages angeht, stimmt es wohl leider, dass auf die EUR 70,- deutlich genug hingewiesen wird. Aber solche Ar…öcher müssen raus aus ebay, deswegen: sofort melden!
Hallo worldwidefab!
Hallo zusammen,
ich habe die Auktion recht schnell gefunden und sage, es ist
War auch so geplant. 
eine Frechheit. Was die Wirksamkeit des Kaufvertrages angeht,
Seh ich auch so. War mir aber nicht absolut sicher, ob es möglicherweise nicht doch korrekt ist. Zum Glück hab ich noch rechtzeitig gesehen, worauf meine bessere Hälfte bieten will.
stimmt es wohl leider, dass auf die EUR 70,- deutlich genug
Danke für Deinen fachlichen Hinweis!
Jetzt weiß ich, was ich noch zu tun habe.
hingewiesen wird. Aber solche Ar…öcher müssen raus aus ebay,
deswegen: sofort melden!
Den Verkäufer habe ich bei Ebay gemeldet.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß Ebay daß genauso sieht, wie wir.
Sollte ich eine Nachricht von Ebay bekommen, werde ich es Euch mitteilen.
Nochmal vielen Dank, für die schnelle Hilfe!!
Gruß Gerrit
E-Mail von Ebay…
Hallo zusammen!
Habe gerade von Ebay eine Nachricht bekommen, daß die Auktionen des Verkäufers gelöscht wurden:
"Es ist verboten eBay-Gebuehren zu umgehen.
Entsprechend des Grundsatzes zur Umgehung der eBay-Gebuehrenstruktur
- Angebote, in denen die Kaeufer angewiesen werden, nicht zu kaufen, und zum Verkauf Kontakt mit dem Verkaeufer
aufnehmen soll
- Angebotspraktiken, die einen Verkauf ausserhalb von eBay zum Ziel haben
- Angebote, bei denen das Hoechstgebot nicht der Endpreis ist
- Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhaeltnismaessig hohen Versandkosten
- Umgehung von Powerauktionen
- Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusaetzlicher Kauf vom Verkaeufer verlangt wird…"
Nochmal vielen Dank für Eure schnelle Hilfe!
Schönen Sonntag noch
Gruß Gerrit