Verstehe das Kaufrecht nicht !

Hallo liebe Boardgemeinde !

Ich setze mich mit dem Kaufrecht auseinander , komme aber damit nicht klar.Vielleicht kann mir jemand
zu meinem folgenden Beispiel einen Rat geben !

Nehmen wir an :

Eine Alleinerziehende Frau X kauft sich im Februar 2009 in einem Elektrofachmarkt einen Laptop der Marke X.
Dieser Laptop funktioniert etwa 9 Monate bis ein Fehler bei der Audiowiedergabe auftritt.Frau X bringt dann
dieses Gerät zum Händler, der dieses Gerät behält um es zu Reparieren.Der Händler kann das Gerät selber
nicht Reparieren und schickt es zum Hersteller X.Frau X bekommt 6 Wochen später das Gerät vom Händler zurück
mit der Aussage , daß es nur ein Treiberproblem war.Zwei Tage nach wiedererhalt des Gerätes , tritt bei Frau X
genau das gleiche Problem auf wegen dem es eigentlich in Reparatur war.Frau X kann mit diesem Laptop arbeiten
solang keine Audioausgabe erfolgt.Aus diesem Grund entscheidet sich Frau X mit einer erneuten verbringung
zum Händler zwecks erneuter Reparatur.Nicht mal ein Jahr später (das Audioproblem immer noch da) bringt Frau X
ihren Laptop zum Händler der ihn gleich einschickte zum Hersteller.Etwa 10 Tage später erhält Frau X ihren
Laptop repariert zurück mit dem Hinweis : Treiberproblem… ! Frau X wird am Folgetag feststellen , daß das
gleiche Problem welches nun zum zweiten mal reklamiert wurde nicht beseitigt ist. Erneut beim Händler reklamiert
Frau X wieder , zum dritten mal das Audioproblem ! Es ist ein Techniker vor Ort , der das Auftretende Problem
Live mitbekommt und meint , eher kein Treiberproblem sondern eher Hardware ! Der Händler will das Gerät ein
drittes mal einsenden.Frau X bittet um einen gleichwertigen Austausch da Sie kein vertrauen mehr in eine
Reparatur hat.Der Händler telefoniert darauf hin mit dem Hersteller der Frau X 50% des Kaufpreises erstattet
damit sich Frau X ein neues Laptop kaufen kann.Frau X hat kein Geld hat für ein neues Laptop und kann mit dieser
Erstattung sich auch kein neues leisten. Nun die Fragen : Welche Rechte hätte Frau X in ihrer Situation ?
Muß sie die Erstattung annehmen ? Muß Sie auf einem defekten Laptop ggf. sitzen bleiben ? Kann sie ein
Tauschgerät verlangen ? … Was kann könnte sie in solch einem Fall tun ?

Ich bin für jeden Rat dankbar und ich würde mich über eine Antwort freuen !

Viele Grüße

Filth2

Hallo,

Ich setze mich mit dem Kaufrecht auseinander , komme aber
damit nicht klar.Vielleicht kann mir jemand
zu meinem folgenden Beispiel einen Rat geben !

Eine Alleinerziehende Frau X kauft sich im Februar 2009 in
einem Elektrofachmarkt einen Laptop der Marke X.

Zunächst dürfte es irrelevant sein, dass es sich um eine Frau handelt, die zudem alleinerziehend ist. Derartige Aufbauschungen machen die Beantwortung nicht leichter und die Frage nicht interessanter.

Dieser Laptop funktioniert etwa 9 Monate bis ein Fehler bei
der Audiowiedergabe auftritt.Frau X bringt dann
dieses Gerät zum Händler, der dieses Gerät behält um es zu
Reparieren.Der Händler kann das Gerät selber
nicht Reparieren und schickt es zum Hersteller X.Frau X
bekommt 6 Wochen später das Gerät vom Händler zurück

Hier hätte die Dame dem Verkäufer beweisen müssen, dass es sich um einen Sachmangel handelt, der bereits bei Gefahrübergang bestand um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Hat sie das getan? Vermutlich nicht und die Reparatur wurde im Rahmen einer Garantie durchgeführt.

mit der Aussage , daß es nur ein Treiberproblem war.Zwei Tage
nach wiedererhalt des Gerätes , tritt bei Frau X
genau das gleiche Problem auf wegen dem es eigentlich in
Reparatur war.Frau X kann mit diesem Laptop arbeiten

Etwas off topic: Wenn der Fehler vor der „Reparatur“ auftrat, vom Hersteller behoben wurde, danach zwei Tage nicht auftrat und dann wieder, würde ich einen Hardwaredefekt auch eher ausschließen. Sei es drum: Beweislast liegt beim Käufer um einen Gewährleistungsanspruch durchzusetzen.

Techniker vor Ort , der das Auftretende Problem
Live mitbekommt und meint , eher kein Treiberproblem sondern
eher Hardware ! Der Händler will das Gerät ein
drittes mal einsenden.Frau X bittet um einen gleichwertigen
Austausch da Sie kein vertrauen mehr in eine
Reparatur hat.Der Händler telefoniert darauf hin mit dem
Hersteller der Frau X 50% des Kaufpreises erstattet
damit sich Frau X ein neues Laptop kaufen kann.Frau X hat kein
Geld hat für ein neues Laptop und kann mit dieser
Erstattung sich auch kein neues leisten. Nun die Fragen :
Welche Rechte hätte Frau X in ihrer Situation ?

Im Rahmen der Gewährleistung wird das eher nichts. Insbesondere, da das Gerät zwischen den „Reparaturen“ ein Jahr lang nicht reklamiert wurde. Handelt es sich um einen Garantieanspruch, sollte ein Blick in die Garantiebedingungen Klarheit verschaffen.

Gruß

S.J.

Alles klar habe soweit verstanden ! Das daß mit der Alleinerziehenden irrelevant ist war mir bewußt , sollte ja nur ein Beispiel sein.

Trotzdem Vielen Dank für die ausführliche Antwort !

Gruß

Filth2