Habe mich für den öffentlichenDienst bei der Stadt beworben… habe heute eine Absage bekommen… wo ich aber einen Satz nicht verstehe bzw. das irgendwie widersprüchlich ist…
„Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, einschließlich Eignungstest und Vorstellungsgespräche , behalten wir uns eine Entscheidung bezüglich ihrer bewerbung vor.“
Kann mir jemand erklären wie ich das zu verstehen habe?
gab es mehrere Stellen zu besetzen? Ausbildung oder Dienstposten? Da schreibst du leider zu wenig zu.
Aber ich würde sagen du hast keine richtige Absage bekommen, sondern eine vorläufige. Das bedeutet, dass derzeit noch „bessere“ Kandidaten im Rennen sind. Wenn von denen keiner genommen wird oder die selbst noch abspringen, könntest du doch noch zum Zuge kommen. Die Wahrscheinlichkeit kann ich aber nicht einschätzen.
Es ist eine bewerbung um eine Ausbildungsstelle als Verwaltungsfachangestellte - Fachrichtung Kommunalverwaltung!
Naja, dann besteht ja vielleicht noch ein kleines Fünkchen Hoffnung…
Das wäre wirklich ein großer Traum von mir… mir macht mein jetziger Job nämlich keinen Spass mehr bzw. möchte ich endlich mal einen Job wo ich gut entlohnt werde…
Dann haben sich wahrscheinlich viele beworben. Also viel Glück! Aber eine Sache noch: Du schreibst du möchstest gut entlohnt werden, der öffentliche Dienst gilt zwar als sicher, aber ich hoffe du hast dich informiert, was du während der Ausbildung und danach verdienst - die Welt ist es nicht.
VG und schöne Weihnachten
„Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, einschließlich
Eignungstest und Vorstellungsgespräche , behalten wir uns eine
Entscheidung bezüglich ihrer bewerbung vor.“
Guten morgen Prettysun,
ja, behördisch ist halt eine eigene Sprache:
Der Satz bedeutet nichts anderes, als dass Du
-zusammen mit anderen am Bewerbungsverfahren teilgenommen hast
und
-nicht der/die Beste warst.
Sprich: Einem anderen Bewerber wird die Stelle jetzt angeboten. Sollte dieser aber abspringen, weil er vielleicht schon woanders eine Stelle hat, wird der zweitbeste gefragt usw, usw.
Es kann also sein, dass Du in einem oder zwei Monaten Post von denen bekommst und die Kommune Dir mitteilt, dass Du jetzt doch die Stelle bekommen kannst.
Nichts desto Trotz würde ich an Deiner Stelle versuchen zwsichenzeitlich woanders unterzukommen.
Die Kommune KANN auf Dich zukommen MUSS es aber nicht.
eine etwas eigenartige Formulierung …
Damit will die Stadt zum Ausdruck bringen, dass es evtl. noch „Nachrücker“ im Bewerbungsverfahren geben kann (z.B. bei Absagen von Bewerbern oder einer nicht ausreichenden Anzahl geeigneter Bewerber) und die Stadt sich dann noch mal melden würde.
Ohne den Rest des Textes ist das natürlich umso schwerer zu verstehen. Wenn es ungünstig vom Arbeitgeber formuliert ist, könnte ich mir vorstellen, daß sie eine Reserveliste haben, auf der du stehst, und wenn jemand absagst, kriegste doch noch eine Stelle.
„Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens, einschließlich
Eignungstest und Vorstellungsgespräche , behalten wir uns eine
Entscheidung bezüglich ihrer bewerbung vor.“
Hallo Prettysun, leider kann ich Dir hier auch nicht weiterhelfen - ist irgendwie widersprüchlich.