Verstehe Grundschuldeintrag ETW nicht

Hallo,

da stehen Sachen die ich nicht verstehe. Kann mir das vielleicht jemand erklären?

Eintrag im Grundbuch:
„Grundschuld ohne Brief für die Sparda-Bank … im Betrag von EUR… nebst 15 Prozent Jahreszinsen, sowie einer einmaligen Nebenleistung von 5 Prozent des Grundschuldbetrages.
Bezug: Bewilligung vom 28. April 2004, II UR Nr… des Notariats …
Hat Rang vor der Vormerkung Abt. II Nr. 5“

Was haben die 15 und 5 Prozent auf sich?
Ist mit den 5 Prozent die Nebenkosten (also Notar+Grunderwerb.) gemeint?

Danke schon mal im Voraus.

grüße, maho

Das erklärt normaler der Notar:

die Bank kann im falle des Notleidens des Kredites nur die Forderungen erheben, die im Grundbuch stehen.

lt. Gesetz dürfen als Verzugszinsen x% über dem Basiszins der EZB liegen. wenn die Bank jetzt deine 4,5% eintragen würde dürfte sie nur 4,5% nehmen, egal wie die Zinsen dann sind. so wird eine maximale Obergrenze hier 15% eingetragen. Zahlen müßtest du aber wie gesagt nur x% über Basiszinssatz.

Genauso verhält es sich mit den angesprochenen 5% Bearbeitungsgebühren für die Verwertung der Sicherheiten.

gruss

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