Ich habe für mein Auto einen Fahrradinnenträger selbst gebaut. Da ich das nun Auto verkauft habe, und den Innenträger nun nicht mehr benötige, möcht ich ihn nun bei ebay versteigern. Würde ich dabei Patente verletzen oder gegen andere Regeln verstoßen?
Kommt drauf an, ob du den Fahrradträger NACHGEBAUT hast, bzw wie ähnlich der Fahrradträger einem ist, den man im handel erwerben kann / konnte… oder aber ob es eine eigene „Erfindung“ ist.
Also ich weiß wirklich nicht, ob es da Patente gibt oder so was und ob man damit Rechte verletzt. Ich denke, wenn Du reinschreibst, dass das Teil kein Orginalzubehörteil ist und von Dir selbst gebaut dürfte das kein Problem sein.
Hallo und Danke für die Antworten! Ich habe den original Fahrradinnenträger nie gesehen (das lag sicher daran weil der laut tel. Auskunft 270€ kosten soll ), also kann man da wohl von keiner Kopie ausgehen. Kann es jetzt noch Ärger mit dem Finanzamt geben, da ich etwas „hergestellt“ hab und es verkaufen will ohne ein Gewerbe zu haben. Vielleicht bin ich zu vorsichtigt aber man hört schon krasse Sachen von ebay und co. …