Moin,
bei Erbauseinandersetzungen lautet das Verfahren ‚Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft‘
Klar kannst du mitsteigern, klar kannst du das Höchstgebot abgeben, klar kannst du danach Eigentümer dieses Objektes sein.
Dies alles geht recht einfach:
Sicherheit beim Gericht einzahlen oder bestätigten Scheck der Bank besorgen, hingehen, Hand heben, Zahl sagen, Ausweis zeigen. Wenn danach keiner eine höhere Zahl sagt oder der Rechtspfleger aus welchem Grund auch immer das Gebot ablehnt, erhältst du den Zuschlag.
Das war der einfache Teil. Aber was fängst du mit dem Ding dann an? Ist es vermietet? Steht es leer? Wohnt der Schuldner darin?
Ist es vermietet, ist das gut (wenn du nicht selbst einziehen möchtest) Ist es leer, kommt die Frage: warum? Wohnt der Schuldner darin muss er raus, oder macht er einen Mietvertrag mit dir(würde ich nicht machen, da er ja pleite ist)
Frage ist auch warum das Objekt versteigert wurde. Liegt es am Alteigentümer (Konkurs, Krankheit, Scheidung) oder am Objekt (Lage, Lage, Lage, Schäden)
Wie steht die Wohnungseigentümergemeinschaft da? Ist sie pleite? Welche Beschlüsse gibt es, die dich möglicherweise noch viel Geld kosten werden?
Wie du hier im Forum erkennen kannst, ist das Verhältnis Vermieter - Mieter manchmal nicht so einfach. Das Verhältnis Eigentümer - Verwaltung kann auch manchmal problembelastet sein. Das Dreieck Mieter - Vermieter - Wohnungsverwaltung kann manchmal einen Eigentümer zur Verzweiflung bringen. Hier ist juristisches Hintergrundwissen erforderlich (auch wenn es funktioniert) Das kann man haben, sich aneignen, oder erkaufen. Ohne geht es auf jeden Fall schief.
Sich das als Erst-tat anzutun ist mit einer erheblichen Gefährdung verbunden. Das ganze ohne Netz und doppelten Boden im Rahmen einer Zwangsversteigerung, macht es nicht einfacher, da das Objekt möglicherweise nicht problemfrei ist und es keinen Weg zurück gibt. Niemand haftet bei ZV für irgend etwas, außer dir selbst.
Auch mein Rat: Finger weg. Mal mit einer ‚normalen‘ ETW anfangen, Erfahrung in Vermietung und Umgang mit Verwaltungen sammeln und sich erst dann auf ZV einlassen. Vorher aber auf jeden Fall verschiedene ZV einfach mal besuchen um zuzuschauen und zu lernen.
Wenn es aber trotzdem sein soll:
Architekt an’s, wenn möglich in’s Objekt bringen. Gutachten besorgen und vorlegen. Beschlüsse der WEG besorgen, mit Mietern und/oder Nachbarn sprechen. Sich mal ein paar Tage am Objekt rumtreiben. Sich selbst die Frage beantworten: Würde ich selbst dort wohnen wollen?
Ich hoffe du triffst für dich die richtige Entscheidung.
Es gibt noch viele andere Fallen, in die man dabei tappen kann. Das investierte Geld auf jeden Fall abschreiben. Wenn es dann aber klappt: freuen.
vnA *außer vllt von zwangsversteigerten ETW’s*