Versteigerung an Bedingungen knüpfen?

Hallo!

Ich habe in der Ebay-Hilfe einmal gesucht, aber dazu leider nichts gefunden.

Deshalb frage ich einfach einmal hier:

Wenn ich etwas bei Ebay versteigere, darf ich den Bietenden dann bestimmte Bedingungen auferlegen (z.B. >98% pos. Bewertungen und/oder Minimum 10 (positive) Bewertungen).

Ich habe >100 Bewertungen und keine negative und möchte mich, wenn ich etwas verkaufe, vor Spassbietern und Anfängern schützen.

Wenn ich diese Bedingungen stellen darf, was mache ich, wenn jemand der Höchstbietende (während die Versteigerung läuft und besonders wenn sie zuende ist) ist, der die Bedingungen nicht erfüllt? Kann ich sein Gebot irgendwie löschen?

Ich hoffe es handelt sich nciht um eine zu dumme Frage

LG, biggi

Hallo!

Ich habe in der Ebay-Hilfe einmal gesucht, aber dazu leider
nichts gefunden.

Deshalb frage ich einfach einmal hier:

Wenn ich etwas bei Ebay versteigere, darf ich den Bietenden
dann bestimmte Bedingungen auferlegen (z.B. >98% pos.
Bewertungen und/oder Minimum 10 (positive) Bewertungen).

Hallo, du kannst beim Artikel einstellen, die Option eingeschränkter Käuferkreis wählen, da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Unter anderen auch Käufer die in mehr als eine Ermahnung wegen eines nicht Bezahlten Artikels haben.

mfg Nasim

Hallo,

ergänzend gilt bei ebay ja auch meist: Versand nach Zahlungseingang. Wenn ein Käufer mal nicht zahlt, bleibt dem Verkäufer neben einem Streit ja auch noch die Möglichkeit ebay einen Transaktionsabbruch zu melden, dann erstattet ebay die Verkaufsprovision und VK hat nur noch die Einstellgebühr zu tragen - oder kann dem unterlegenen Bieter das Angebot unterbreiten.

Stephanie

Hi biggi,

Ich habe >100 Bewertungen und keine negative und möchte
mich, wenn ich etwas verkaufe, vor Spassbietern und Anfängern
schützen.

Wenn es keine "Anfänger"gegeben hätte, dann hätte es nie eBay gegeben… Und wenn Du seriös auftrittst ist die Gefahr auf „Spaßbieter“ zu stoßen nahe Null.

Geschäfte zu machen birgt immer ein Restrisiko, aber ein bisschen Vertrauen von beiden muss schon sein.

Gruß,
Anja

Hi

Ich seh dann hierbei mehrere Möglichkeiten:

  1. bei Ebay unter Einstellungen einen beschränkten Bieterkreis einstellen, hierfür gibt es bei Ebay verschiedene Vorgaben
  2. 2 Accounts - einer zum verkaufen, einer zum kaufen, pushen ist nicht erlaubt
  3. Ebay sein lassen & auf Flohmarkt, Quoka etc. ausweichen.

Auch im regulären Firmenverkehr hinsichtlich Bestellungen, Zahlungen der Rechnungen etc findet man Assgeier die aus Lust & Laune was machen & dann nie bezahlen oder so.

Ich hab z.B. dauerhaft Leute bei meinen Auktionen ausgeschlossen, welche mehr wie 2 Verwarnungen von Ebay und mehrere negative sowie ausländische Verkäufer.

Wieso?

Ich hatte u.a. die Nigeria-Connection als „Käufer“

Viel Spaß bei Ebay…

Hallo!

Der Tipp mit dem eingeschränkten Käuferkreis hat schonmal geholfen.
Danke, Nasim.

ergänzend gilt bei ebay ja auch meist: Versand nach Zahlungseingang. :Wenn ein Käufer mal nicht zahlt, bleibt dem Verkäufer neben einem :Streit ja auch noch die Möglichkeit ebay einen Transaktionsabbruch zu :melden, dann erstattet ebay die Verkaufsprovision und VK hat nur noch :die Einstellgebühr zu tragen - oder kann dem unterlegenen Bieter das :Angebot unterbreiten.

Dass ich die Ware erst abgebe, wenn das Geld angekommen ist, ist klar.
Ich frage ja nur, weil ein Freund von mir eine negative Bewertung als Käufer abgegeben hat. Und sofort als er das nächste mal etwas verkauft hat, hat der schlecht Bewertete sich einen 2.-Account mit o Bewertungen angelegt und meinem Bekannten eine negative Bewertung ohne Grund gegeben.
Davor versuche ich mich zu schützen, weil ich letztens auch leider eine negative Bewertung abgeben musste.

Und von Bekannten habe ich schon gehört, dass Leute mit sehr wenig Bewertungen (also Neulinge oder Leute mit wenig Erfahrung), auch ohne „Bösartigkeit“ zu unterstellen, etwas leichtfertig mit Bewertungen umgehen und ganz unbedarft negativ bewerten, anstatt zu warten bis sich die Lage klärt.

  1. 2 Accounts - einer zum verkaufen, einer zum kaufen, pushen ist :nicht erlaubt

Das ist natürlich ein kluger Vorschlag.

Mein Problem dabei ist: Auf meinen 7 Jahre alten, 100% positiv bewerteten Acc. möchte ich nichts kommen lassen. Das wird also mein Käuferacc. bleiben.
Und wenn ich einen neuen Acc. mache, habe ich mit 0 Bewertungen viel schlechtere Chancen meine Artikel zu guten Preisen zu verkaufen.

Hätte mir gewünscht nur solche Bieter zu haben, die eben auch einen „guten Ruf“ zu verlieren haben.

Ein Freund von mir, der mich vor Jahren mit Ebay vertraut gemacht hat, hat sowas immer in seine Auktionen reingeschrieben. Weil ich sowas aber schon seit Jahren nicht gelesen habe, wollte ich hier mal nachfragen.
Schade, dass sowas nicht mehr üblich ist.

Aber einfach reinschreiben, ist doch nicht verboten denke ich, oder?
Auch wenn man sich nicht dran halten muss?

LG, biggi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe >100 Bewertungen und keine negative und möchte
mich, wenn ich etwas verkaufe, vor Spassbietern und Anfängern
schützen.

Wenn sich alle weigern, an Anfänger zu verkaufe, wie sollen die Anfänger denn dann Erfahrungen sammeln und irgendwann keine Anfänger mehr sein?

Nur ein Gedanke…

Gruß,

Florian