Versteigerung Immobilie und Maklerprovision

Hallo, die Antwort auf die Frage ob ein Makler trotz Versteigerung einer Immobilie Provision einbehalten kann, ist hier schon geklärt worden, doch habe ich noch eine Frage zu einer speziellen Situation:

Interessent A hat einen Besichtiungstermin für eine zu ersteigernde Immobilie vereinbart. Bekannt ist dass Besichtigungen in jenen Fällen schwer zu bekommen sind. Am telefon sagte man A also vorher dass ein Makler für diese Immobilie zuständig sei.
So steht der Makler nun mit der Person A vor der zu besichtigenden Immobilie und bittet Sie ein Papier zu unterschrieben, welches besagt, dass man einverstanden ist eine Privision zu zahlen, falls man den Zuschlag bei der Versteigerung bkommt. Sonst könnte man nicht die Immobilie besichtigen.
Da steht Person A also da und überlegt. Aber ein wohnung zu kaufen ihne besichtung zu ersteigern ist nicht drin und so unterschreibt Person A. Der Makler hatte im Prizip trotz Bemühugen nich mehr Info zu bieten als das öffentlich einzusehende Expose.

Jetzt meine Frage: 1.)Person hat zwar unterschrieben, ABER sein Vater nicht, also könnte Person A die Immobilie im Namen vom Vater erstiegern! Ok, das ist gemein, aber ist es unzulässig?
2.) Da Person A jetzt unterschrieben hat, ist sie ja jetzt quasi selber schuld!?

Danke schon mal für die Antworten auf meine komplizierte Ausfromulierung, hoffe man versteht mich

Hallo,

handelt es sich bei der genannten Versteigerung um eine Zwangsversteigerung?

Grüße

Hallo, ja es handelt sich um eine Zwangsversteigerung!
Ich möchte im Grunde nicht gegen den Anspruch auf eine Provision sprechen, aber wenn ich wirklich das Gefühl habe, dass der Makler eingentlich
nur die Wohnung „aufgeschlossen“ hat, und nicht mal das expose selbst erstellt hat, dann sehe ich das anders.gruss

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Hallo, ja es handelt sich um eine Zwangsversteigerung!

Sollte der Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung statt finden so wird auch keine Maklerprovision fällig. Vermutlich möchte er einen Verkauf vor ab, und dann die Provision erhalten.

Ich möchte im Grunde nicht gegen den Anspruch auf eine
Provision sprechen, aber wenn ich wirklich das Gefühl habe,
dass der Makler eingentlich
nur die Wohnung „aufgeschlossen“ hat, und nicht mal das
expose selbst erstellt hat, dann sehe ich das anders.gruss

Es reicht alleine wenn er vom Gläubiger/Eigentümer beauftragt wurde. Ich habe shcon von Fällen gehört wo der Makler nicht mal das getan hat.

Grüße