hallo allerseits,
nehmen wir an mietvertrag einvernehmlich auf 5jahre laufzeit vereinbart
bereits nach 3 monaten schleppende, dann keine zahlung mehr, sondern
3 monatige kündigung durch mietpartei zum 31.1.2006
vermieter widerspricht bzw. nimmt kündigung nicht an
zur sicherung der mietrückstände pfändet vermieter kurz vor auszug
z.b. computer samt zubehör, eßzimmermöbel usw.
1 satz schlüssel ist nach wie vor bei mietpartei
trotz intensiver bemühung kann die wohnung erst zum 1.8.2006 wieder
vermietet werden. meines erachtens sind die mietbeträge bis
1.8.06 von der mietpartei trotz auszug zu tragen, oder ist meine
ansicht falsch?
nun möchte vermieter die pfandgüter verwerten um endlich einen geringen teil der mietforderungen zu erhalten.
wie muss vermieter nun vorgehen? evtl. über GV versteigern?
oder gilt versteigerung evtl. bei ebay auch als öffentliche versteigerung?
welche frist ist den mietern zu setzen um die restl. schlüssel
auszuhändigen?
wäre unheimlich toll, wenn da jemand von euch spezialisten bescheid
wüsste, denn ist ja kein alltäglicher fall, denk ich mal.
vorab vielen dank für eure antworten!!!
nette grüße aus dem frankenland
Hallo karin,
vermieter widerspricht bzw. nimmt kündigung nicht an
Nun ja… eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Die Wirksamkeit kann man hier aufgrund der genannten Daten nicht beurteilen.
zur sicherung der mietrückstände pfändet vermieter kurz vor
Nach §562 BGB unter Berücksichtigung von §811 ZPO ?
trotz intensiver bemühung kann die wohnung erst zum 1.8.2006
wieder
vermietet werden. meines erachtens sind die mietbeträge bis
1.8.06 von der mietpartei trotz auszug zu tragen, oder ist
meine
ansicht falsch?
Es fehlen viele Angaben um einen Schadenersatz in der Form bejahen oder verneinen zu können.
nun möchte vermieter die pfandgüter verwerten um endlich einen
geringen teil der mietforderungen zu erhalten.
wie muss vermieter nun vorgehen? evtl. über GV versteigern?
oder gilt versteigerung evtl. bei ebay auch als öffentliche
versteigerung?
So einfach ist das nicht.
Zunächst mal müsste man gem. BGB §1234 vorgegangen sein.
Gemäß BGB § 1235 Abs. 1 BGB erfolgt der Verkauf der gepfändeten Sachen im Wege öffentlicher Versteigerung. Die Versteigerung ist durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher, einen anderen dazu befugten Beamten oder einen öffentlich angestellten Versteigerer durchzuführen.
Zeitpunkt und Ort der Versteigerung sind allgemein bekannt zu machen.
Man müsste des weiteren den ehemaligen Mitbewohner gemäß BGB § 1220 Abs. 2 BGB unverzüglich Termin und Ort der Versteigerung mitteilen.
Ein Verkauf der davon abweichen würde - z.B. Ebay - wäre mit dem ehemaligen Mieter zu vereinbaren. Vgl. §1245 BGB
welche frist ist den mietern zu setzen um die restl. schlüssel
auszuhändigen?
Ich würde Ihm einfach eine einhaltbare Frist setzen.
Gruss Ivo