Hallo,
wenn man 50% Miteigentumsanteil an einem Einfamilienhaus hat - kann man dann in jedem Fall die Versteigerung des kompletten Objektes erwirken?
Die beiden Stockwerke des Hauses sind zwar nach den beiden Parteien verteilt aber weil die obere Partei den Flur der unteren mitbenutzen muss (und somit in jedes Zimmer der unteren Partei koennte wenn diese nicht abgeschlossen sind)
kann ich mir nicht vorstellen dass es einen offiziellen Teilungsplan gibt - oder doch?
Hallo,
derzeit wird die Haelfte des Hauses zur Versteigerung angeboten, ob das Haus wegen eines Erbfalls oder einer Scheidung geteilt wurde weiss ich nicht. Waere eine Testamentsklausel relevant wenn jemand den halben Teil eines Hauses erwirbt?
Im Prinzip ja. Mal so ganz grundsätzlich nachzulesen in §753 BGB. Sofern es sich um eine Auseinandersetzung nach Scheidung und Todesfall handelt, gibt es ggfs. noch andere Aspekte bzw. Regelungen zu berücksichtigen, die aber im Grunde auf nichts anderes hinauslaufen.