Hi,
kann man als Student, Werkverträge in der Einkommenssteuer als in „Anlage S“ als „nebenberufliche Tätigkeit“ angeben? Ist das der sinnvollste Platz?
Und wenn die Höhe der Studiengebühren, die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer übersteigt, muss man dann überhaupt Steuern nachzahlen?
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.