Hallo,
Angenommen ein Unternehmer gewinnt einen Gerichtsprozess in dem es um eine Schadensersatzforderung im aussergemeinschaftlichen Verkehr ging. (Exportware)
Der Schadenseratzpflichtige ist jedoch Inländer.
- Dann sind die Erlöse aus dem gewonnen Prozess nicht Umsatzsteuerpflichtig, da ja auch die Kosten für die Schadensersatz geleistet wurde nicht USt. pflichtig waren und keine VSt enthielten ?
- Der komplette Schadensersatz muss aber in dem Jahr in dem er geleistet worden ist als Unternehmensertrag versteuert werden ?
(so wie sich der Schaden im Vorjahr ursprünglich ertragsmindernd ausgewirkt hatte)
Danke ! Paul