Versteuern von lohn hauswartvertrag

Hallo, ich hätte folgende Frage: mein Mann ist im öffentlichen Dienst als Hausmeister angestellt; jetzt hat er beim gleichen Arbeitgeber eine weitere Anstellung als Hauswart bekommen, monatlich 200 Euro; für die Versteuerung soll er aber selber sorgen; diese 200 Euro werden nicht zu seinem monatl. Lohn dazugerechnet, da wir auch eine Hausmeisterwohnung beziehen und die Miete ja lohnabhängig ist, und eine Mieterhöhung vermieden werden soll; eine Anstellung als 400 Euro Job geht auch nicht; wie soll ich dies versteuern? Vielleicht kann mir jemand helfen? Vielen Dank. mfg petra

tut mir leid, keine Ahnung,
mfG
R.H.

Hi,
was der Arbeitgeber Ihres Mannes macht geht nicht. Der AG ist verpflichtet die 200 € zusammen mit seinem normalen Gehalt auszuzahlen. Als öffentlicher AG müßte dieser da eigentlich wissen.
LG Franz

Hallo,

meines Wissens (und ich habe nochmal nachgelesen), ist es nicht möglich, beim gleichen Arbeitgeber (AG) eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob/Honorartätigkeit zu haben.
Das heißt, der AG macht etwas, was nicht erlaubt ist. Denn wenn es möglich wäre, würde es ja jeder so machen und somit Sozialversicherungsbeiträge sparen. Genau aus dem Grund geht es nicht.
Steuerpflichtig und bei der Steuererklärung anzugeben ist es in jedem Fall. Allerdings wie gesagt, müssen schon monatlich mit der Lohnrechnung die Lohnsteuer und die SV-Beiträge abgeführt werden.
Dass die Miete an dem Lohn hängt, ist zwar ungünstig, aber das könnte der AG ja vertraglich ändern.

VG Shelly

Was für einen komischen Arbeitgeber habt Ihr denn. Warum geht eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber nicht? Wie bezahlt er Euch denn, Bargeld
ohne Abrechnung?
Gruss

Hallo Petra, nachdem das zusätzliche Entgelt aus den dargestellten Gründen nicht dem Lohn hinzu gerechnet werden soll und eine Anstellung als 400 € Job, da hauptberuflicher Arbeitgeber, nicht möglich ist, bleibt nur die Versteuerung als selbständiger Gewerbetreibender.

Das ist im Prinzip ganz einfach. Zunächst muss Ihr Mann für seine geleistete Arbeit eine oder mehrere Rechnungen an seinen Arbeitgeber ausstellen. Das erhaltene Entgelt wird dann im Rahmen der Lohnsteuer-Erklärung angesetzt, und zwar in der „Anlage GSE“. Neben den Einkünften kann Ihr Mann hier auch eventuelle Ausgaben eintragen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit hatte, z.B. Fahrten zu Baumärkten etc. Die Einkünfte abzüglich der Ausgaben werden so gemeinsam mit dem normalen Lohn versteuert.

mein Mann ist im öffentlichen Dienst als Hausmeister angestellt; jetzt hat er beim gleichen
Arbeitgeber eine weitere Anstellung,monatlich 200 Euro; für die Versteuerung soll er aber selber
sorgen; diese 200 Euro werden nicht zu seinem monatl. Lohn dazugerechnet, da wir auch eine Hausmeisterwohnung beziehen
und die Miete ja lohnabhängig ist. Wie soll ich dies versteuern? Vielleicht kann mir
jemand helfen? Vielen Dank. mfg petra

Hallo Petra,

da es sich bei den 200,- € um einen Bagatellbetrag handelt, musst Du diesen lediglich in der Jahressteuerbescheinigung mit ausweisen und danach werden auch die entsprechenden Steuern und Sozialleistungen fällig. Also im Jahr schauen, wie hoch der Steuersatz ist (das steht auf der Laohnbescheinigung)und diesen Satz mal die Zusatzeinnahmen zurücklegen, damit sie bei der Steuernachzahlung auch vorhanden sind.
Den Modus finde ich allerdings sehr merkwürdig, weil es da andere Möglichkeiten der Abgeltung von Leistungen gibt. Prinzipiell ist für die Abführung der Lohnsteuer und Sozialbeiträge immer der Arebeitgeber zuständig, es sei denn er deklariert diese als Leistungen, die nicht der lohnsteuer unterliegen.
mfG Uwe.

Hallo Petra, die Nebeneinkünfte werdet Ihr wohl als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen.
Viele Grüße
Werner

Ob eine solche Honorartätigkeit - auf Jahresbasis gerechnet - bestimmte Mindestbeträge überschreitet, die nachteilig wirken können, hängt von dem Jahresbetrag ab, der insgesamt im Kalenderjahr anfällt: ein Freibetrag pro Person/Jahr kann ausgeschöpft werden. Ob übersteigende Beträge vom Ehepartner in Honorar-Rechnung gestellt werden können, hängt von der finanz. Situation beider ab: Zusammenveranlagung usw.

ein StBerater schützt in solchen Fällen vor falschen Annahmen und Lehrgeld - so meine Erfahrung!

viel Glück!