Hallo,
ich erhalte eine rente von der BFA und eine, wenn auch etwas kleinere, von meinem ehemaligen brötchengeber.
die KK wird von der BFA sofort einbehalten, für die firmenrente zahle ich selbst meinen anteil an die KK.
Frage: Muß ich die rente meines arbeitgebers, ehemalig, versteuern ?
ab welcher grössenordnung ?
t.
hi,
wenn du eigene beiträge zur betrieblichen altersversorgung geleistet hast, dann musst du nur den ertragsanteil versteuern, wie bei den gesetzlichen renten auch.
wenn du keine eigenen beiträge geleistet hast (vom bruttolohn wurde nix einbehalten), dann ist die betriebsrente voller arbeitslohn und du musst dem ehem. arbeitgeber eine lohnsteuerkarte überlassen.
ob steuer anfällt ist aus der höhe der einkünfte erst ersichtlich. i.d.R. wird erst eine einkommensteuer anfallen, wenn die „einkünfte“ (also die zu versteuernden anteile) bei 8.000 EUR und mehr liegen.
gruss vom
showbee