Versteuert Arbeitgeber KV-Betrag des Arbeitnehmers

Hallo,

mal ne Frage:

Der Arbeitgeber führt ja in der Regel die Lohnsteuer für die Arbeitnhemer vor Auszahlung an diese an das Finanzamt ab.

Wird aktuell dabei der Krankenversicherungsbeitrag bereits mitversteuert, sodass der Arbeitnehmer eine entsprechende Rückzahlung mit der Steuererklärung geltend machen muss oder werden die KV-Beiträge erst gar nicht versteuert, sodass es dafür auch nichts zurückgeben kann und man theoretisch also auch keine Steuererklärung machen müsste, wenn man sonst nichts hat?

Danke,

Martin

Die Arbeitgeberbeiträge zur gesamten gesetzlichen Sozialversicherung werden nicht besteuert. Wäre ja auch iwie unfair ^^

Hinweis auf § 3 Nr. 62 EStG

ja, der Arbeitgeberanteil der Beiträge ist steuerfrei. Aber der Arbeitnehmeranteil wird aus versteuertem Geld gezahlt (auch wenns der Arbeitgeber tut) und kann als Sonderausgaben vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden. Aufgrund der Neuregelung bei den Vorosgeaufwendungen 2010 soll das jetzt automatisch erfolgen, der Praxisbeweis steht noch aus.