Hallo,
mal ne Frage:
Der Arbeitgeber führt ja in der Regel die Lohnsteuer für die Arbeitnhemer vor Auszahlung an diese an das Finanzamt ab.
Wird aktuell dabei der Krankenversicherungsbeitrag bereits mitversteuert, sodass der Arbeitnehmer eine entsprechende Rückzahlung mit der Steuererklärung geltend machen muss oder werden die KV-Beiträge erst gar nicht versteuert, sodass es dafür auch nichts zurückgeben kann und man theoretisch also auch keine Steuererklärung machen müsste, wenn man sonst nichts hat?
Danke,
Martin