Hallo,
bin recht neu hier im Forum, aber habe folgende Frage.
Ehemann A und Ehefrau B wohnen in Deutschland und werden dort gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Ehefrau B geht 2008 durchgängig in Deutschland arbeiten und erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.
Ehemann A geht 2008 für mehrere Monate hintereinander (mehr als 183 Tage!) in’s EU-Ausland, speziell Österreich, und erzielt dort bei einem österreichischem Arbeitgeber Einkünfte, die in Ö-Land versteuert werden. Weiterhin hat Ehemann A in Österreich sich einen Steuerberater genommen, und über diesen die österreichische Einkommensteuererklärung für 2008 anfertigen lassen. Somit sind die österreichischen Arbeitnehmereinkünfte nach dem dort gültigem Steuerrecht (und nach DBA) versteuert.
Unterliegen die Einkünfte des A, dem Progressionsvorbehalt des Ehepaares AB? Oder müssen diese Einkünfte bei der Ermittlung der Einkünfte der dtsch. ESt nicht angegeben werden, da sie bereits versteuert worden sind?
Der Gedanke der sich mir auftut, ist dass wenn die Einkünfte des A den deutschen Steuersatz erhöhen WÜRDEN, eine „passsive“ Doppelbesteuerung ja vorliegen würde, da die bereits versteuerten österreichischen Einkünfte demnach ja die deutsche Steuerzahllast erhöhen…
Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt schildern und hoffe mir kann jemand bei dem Steuerverständnis dieser Situation helfen !