Versteuerte ausländ. Einkünfte, DBA und dtsch. ESt

Hallo,
bin recht neu hier im Forum, aber habe folgende Frage.

Ehemann A und Ehefrau B wohnen in Deutschland und werden dort gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.

Ehefrau B geht 2008 durchgängig in Deutschland arbeiten und erzielt Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

Ehemann A geht 2008 für mehrere Monate hintereinander (mehr als 183 Tage!) in’s EU-Ausland, speziell Österreich, und erzielt dort bei einem österreichischem Arbeitgeber Einkünfte, die in Ö-Land versteuert werden. Weiterhin hat Ehemann A in Österreich sich einen Steuerberater genommen, und über diesen die österreichische Einkommensteuererklärung für 2008 anfertigen lassen. Somit sind die österreichischen Arbeitnehmereinkünfte nach dem dort gültigem Steuerrecht (und nach DBA) versteuert.

Unterliegen die Einkünfte des A, dem Progressionsvorbehalt des Ehepaares AB? Oder müssen diese Einkünfte bei der Ermittlung der Einkünfte der dtsch. ESt nicht angegeben werden, da sie bereits versteuert worden sind?

Der Gedanke der sich mir auftut, ist dass wenn die Einkünfte des A den deutschen Steuersatz erhöhen WÜRDEN, eine „passsive“ Doppelbesteuerung ja vorliegen würde, da die bereits versteuerten österreichischen Einkünfte demnach ja die deutsche Steuerzahllast erhöhen…

Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt schildern und hoffe mir kann jemand bei dem Steuerverständnis dieser Situation helfen :smile:!

Hallo,

leider kann ich Ihnen hierzu keinen Rat geben. Ich hoffe Sie erhalten ihre gewünschte Hilfe.

MFG

Hallo,

Österreich ist aber in der EU! Normalerweise gibt man das zwar an, sie fallen aber nicht unter den Progressionsvorbehalt, zur Not den Österreichischen Einkommensteuerbescheid beifügen.

Viele Grüße,
C.

Hallo,
die ausländischen Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, d.h. die inländischen Einkünfte werden mit dem daraus resultierenden erhöhten Steuersatz besteuert.
Mit freundlichen Grüßen

Sorry, bin gerade auf dem Weg in die Weihnachtsferien.

Falls dann noch relevant bitte nochmal ab dem 10.01.2011 melden.

Danke!

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2011 wünscht,

Matthias Henneberger
www.henneberger-partner.de

Hallo,

bin kein Experte für internationales Steuerrecht.

Hallo,

Falls Sie 2008 nur im Ausland gearbeitet haben, dann muss ihre Frau eine alleinige Steuer mit ihren Einkünften-Ausgaben machen und von ihnen sollte eine Kopie beigelegt werden das Sie die Steuer in Österreich gemacht haben.
Wenn Sie allerdings auch nur ein paar Tage in Deutschland gearbeitet haben oder ALG bezogen haben,dann können Sie mit ihrer Frau die Steuer gemeinsam machen und eine Kopie von Österreich wieder beilegen.Falls das Finanzamt dann noch Fragen hat wendet es sich automatisch an Sie.

Frohe Weihnachten

Gruß
monika61

Hallo,

habe dahingehend auch keine Ahnung!
Tut mir leid!
Usle444

Hallo dysfunction,

leider kenne ich mich der Besteuerung in diesem Fall nicht aus.

Ich gehe aber von folgender Überlegung aus für die deutsche Steuer:

Einkommen Ehemann in Österr. xxx,xx
Einkommen Ehefrau in Deutschl xxx,xx

Summe = steuerpflichtiges EK x.xxx,xx

Steuerbetrag xxx,xx

darauf bezahlt:

Steuer Österreich xxx,xx
Steuer Ehefrau Deutschland xxx,xx

ergibt Reststeuerschuld xx,xx

Damit ist m. E. eine ungerechtfertigte Progression nicht gegeben und evtl. die Gesamtsteuer noch reduziert bei einem niedrigeren Steuersatz in Deutschland.

Alles Gute für 2011.

Stefan Seidel

Sorry, kenne mich mit dem DAB Österreich nicht aus.

Hallo,

ganz einfach, getrennte Einkommenssteuer.

Sie sind nicht dazu verpflichtet eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.

Gegenfrage, wie oft ist Ehemann A in Österreich?

Da besteht die Möglichkeit, sofern Frau damit einverstanden ist, sich dort eine Wohnung zunehemen und hier ind Deutschland dies als 2 Wohnsitz angibt, hätte ebenfalls steuerliche Vorteile.

Mfg

Angela06

Tut mir Leid, da kann ich nicht weiter helfen, hoffentlich aber jemand anderes.

Hallo
Mir ist nicht bekannt das man 2 mal Steuern zahlen muss in Ö und in D.
Aber wer weiß was es da für Ausnahmeregelungen gibt.
Am besten ist es beim Finanzamt anzurufen und nachzu fragen.
LG Mausi123