Versteuerung

Hallo,
habe ein Gewerbe angemeldet für einen Ebayhandel. Nun ist auch Post vom Finanzamt gekommen. Alles okay soweit nur bei einer Frage weiß ich nicht genau was ich ankreuzen soll. Es geht um die Vereuerung.
Istversteuerung oder Sollversteuerung. Was kommt in Frage? Ich werde die Ware erst nach Erhalt des Geldes (Vorkasse) mit Rechnung an den Käufer schicken. Nehme ich dann die Istversteuerung? Mich irritiert nur das ich die extra beantragen muß.
Was für´n Chaos ;0(

Hallo Janin,

das ist doch schön, wenn dir das Finanzamt die freie Wahl lässt, ob du Soll- oder Ist-Versteuerung machen willst :wink:

Einfacher zu rechnen ist Sollversteuerung, da schuldest du die Umsatzsteuer dem Finanzamt sofort bei Rechnungserstellung und kannst Vorsteuerbeträge bereits bei Erhalt der Rechnung dem FA gegenrechnen.

Einfacher zu bezahlen ist Istversteuerung, da schuldest du dem FA die UsSt erst, wenn du dein Geld erhalten hast, usw.

Stelle die Frage doch mal „allgemein“ im Steuerbrett, da sind Steuer-Experten unterwegs :wink:

Gruß
WB

Servus,

dieses:

Einfacher zu rechnen ist Sollversteuerung, da schuldest du die
Umsatzsteuer dem Finanzamt sofort bei Rechnungserstellung und
kannst Vorsteuerbeträge bereits bei Erhalt der Rechnung dem FA
gegenrechnen.

ist nur zur Hälfte richtig. Auf den Vorsteuerabzug hat die Option Ist-/Sollversteuerung überhaupt keinen Einfluss, sondern ausschließlich auf die Fälligkeit der eingenommenen USt.

Vorsteuer aus Rechnungen von anderen Unternehmern ist immer gem. § 15 UStG abziehbar (d.h. meistens dann, wenn der Unternehmer die Rechnung des anderen Unternehmers in der Hand hält - mit Ausnahmen, aber davon reden wir jetzt nicht).

Im Übrigen:

Sollversteuerung bei Überschussrechnern gem. § 4 Abs 3 EStG ist extrem fummelig zu buchen, richtig widerwärtig. D.h. beim Überschussrechner ist Istversteuerung nicht bloß leichter zu bezahlen, sondern auch viel leichter zu rechnen.

Schöne Grüße

MM

Servus MM,

wieso hat auf den Vorsteuerabzug die Option Ist-/Sollversteuerung überhaupt keinen Einfluss?

Wer Sollversteuert, kann doch eine Eingangsrechnung bereits bei Erhalt mit dem Datum der Rechnung zur Vorsteuer berechnen und sie erst Wochen oder Monate später bezahlen, während der Istversteuerer erst zu dem Datum die Vorsteuer berechnen kann, wenn er die Rechnung bezahlt.
Richtig?

Ich stimme 100%ig zu, dass eine Sollversteuerung bei E-Ü-Buchhaltung eine unsägliche Pfriemelei ist.
Aber bei bilanzierender Buchhaltung ist eine Istversteuerung ebenso eine Pfriemelei, nicht?

Gruß
WB

Servus,

Aber bei bilanzierender Buchhaltung ist eine Istversteuerung
ebenso eine Pfriemelei, nicht?

zweifellos - da ist sie was für Pfennigfuchser, die sich den ganzen Deu antun, um dann noch winzige Zinsgewinne rauszuquälen. Wobei in so einem Fall beantragte Istversteuerung nicht zwingend gleich genehmigte Istversteuerung ist. Und die Fälle, in denen Buchführung/Abschluss mit Istversteuerung überhaupt zusammentreffen können, kann man suchen - wie in § 20 UStG deutlich wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html

Aber zur Frage des Vorsteuerabzuges: Wie man ebenfalls in § 20 UStG lesen kann, geht es bei der Istversteuerung um die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten. Über Vorsteuer und verausgabte Entgelte ist dort nichts zu lesen - die ist davon nicht berührt.

Dass es üblicherweise geduldet wird, wenn ein Überschussrechner die Vorsteuer erst mit Verbuchung der Ausgaben geltend macht, hat eher damit zu tun, dass er sie auf diese Weise zu spät abzieht, er berechnet also im jeweiligen Zeitraum seine Zahllast höher, als er müsste. Und zu früh = zu viel Steuern zahlen ist nicht verboten.

Eine Rolle spielt dabei natürlich auch, dass aus der eigentlich richtigen Handhabung des Vorsteuerabzuges beim Überschussrechner leicht ein Dschungel rauskäme, der niemandem nützt oder Freude macht.

Insofern hast Du pragmatisch natürlich Recht: Niemand hat etwas dagegen, wenn ein Überschussrechner und Istversteuerer die Vorsteuer erst mit Zahlung geltend macht. Aber dürfen täte er auch als Istversteuerer schon mit Erhalt der Leistung und der Rechnung, schon bevor er zahlt.

Schöne Grüße

MM

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Servus MM,

das ist ja interessant.
Vor allem deine Begründung dafür!
Danke.*

Ja ja, das Finanzamt.
Was sie haben, geben sie so schnell nicht wieder her.
Wer einen Fehler macht, der sich zu seinen Ungunsten auswirkt, wird toleriert oder sogar gelobt.
Wer einen Fehler macht, der sich zu seinen Gunsten auswirkt, bekommt eins übergebraten…

Gruß
WB