Versteuerung als Model?

Hallo,

meine Frau ist derzeit ohne Job, modelt aber nebenbei und verdient nicht schlecht dabei.
Gerne würden wir vom Arbeitsamt loskommen. Sie würde ihren Lebensunterhalt durch Modeljobs finanzieren.

Sie würde sich als als Kleinunternehmen anmelden oder? Reicht es, wenn Sie angibt, dass sie Model ist? Braucht Sie Nachweise?

Und wie sieht das mit der Versteuerung aus? Ab wiviel Euro Einkommen pro Monat, muss sie steuern zahlen?

Und gibt man die Einnahmen erst am Ende des Jahres bei der Steuererklärung an oder wie läuft das?

Ich bitte, um eure Hilfe.

Vielen Dank

noonanbln

Gerne würden wir vom Arbeitsamt loskommen. Sie würde ihren
Lebensunterhalt durch Modeljobs finanzieren.

zunächst wäre zu klären, ob es sich bei dieser Tätigkeit um einen Freiberuf oder ein Gewerbe handelt: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm
Ich weiß nicht, wozu Modeln gehört.
Das wissen sicher andere Leuts hier im Forum oder die Kolleginnen.

Sie würde sich als Kleinunternehmen anmelden oder?

„Kleinunternehmen“ geht bis zu einem Umsatz (Einnahmen) von 17.500 €

Reicht es, wenn Sie angibt, dass sie Model ist?

ja

Und wie sieht das mit der Versteuerung aus? Ab wiviel Euro
Einkommen pro Monat, muss sie Steuern zahlen?

Ihr Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) wird zum Einkommen der Eheleute gerechnet.

Und gibt man die Einnahmen erst am Ende des Jahres bei der
Steuererklärung an oder wie läuft das?

Bei der Einkommensteuer ist es so. Bei Beginn der Unternehmeung wird aber eine Gewinnschätzung abgefragt. Entsprechend ergeben sich Steuervorauszahlungen.

Ich bitte, um eure Hilfe.

mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß JoKu

Modeln gilt nicht als Freiberuf, es sei denn man macht ausschließlich künstlerische Sachen.

Wenn sie weniger als 7000 und ein paar Zerquetschten verdient, muss sie sich trotzdem vorher anmelden als Kleinunternehmen?

Und bleibt sie bei mir familienversichert?

Wenn sie modelt, hat sie ja geringe Ausgaben, also wie habe ich das zu verstehen mit den Steuern bzgl. Gewinn?

Danke

noonanbln

Modeln gilt nicht als Freiberuf, es sei denn man macht
ausschließlich künstlerische Sachen.

Das wäre dann ja geklärt.

Wenn sie weniger als 7000 und ein paar Zerquetschten verdient,
muss sie sich trotzdem vorher anmelden als Kleinunternehmen?

Wer eine „Gewinnerzielungsabsicht“ hat, muss ich anmelden.

Für ein Ehepaar gibt es den Grundfreibetrag von 7.664€ mal 2
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag

Und bleibt ein verheiratetes Model familienversichert?

Bis zu einem Gewinn von 350€ im Jahresdurchschnitt.
Darüber muss sich das Model selbst bei der KK versichern.

Wer modelt, hat ja geringe Ausgaben, also wie habe
ich das zu verstehen mit den Steuern bzgl. Gewinn?

Einnahmen minus Ausgaben

Wirklich nur geringe Ausgaben?:
Fahrtkosten, Hotel, Taxi, Verpflegungspauschale, Telefonate, Werbefotos, Visitenkarten, Werbung, Homepage, Terminkalender, beruflich genutztes Handy, …
Das Model wird es selbst am besten wissen. :wink:

mehr zu Einnahme und Ausgaben im Abschnitt: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#buchhaltung

Gruß JoKu

Hallo Joku,

danke für deine Antworten. Noch ein paar Fragen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Gwerbe und Kleinunternehmen?

Und wenn ich ein Gewerbe anmelde, bekomme ich dann direkt eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder bekomme ich nur die Steuernummer zu geschickt?

Und kann ich ohne Weiteres das Gewerbe wieder abmelden?

Und wenn ich alle Belege übers Jahr sammle (Kleidung, Handyrechnungen, Geschäftsessen-Belege etc) gebe ich die alle beim Steuerberater ab und der sorg dafür, dass ich was wieder bekomme?

Vielen Dank, mir fällt bestimmt noch was ein. :smile:

Gibt es einen Unterschied zwischen Gwerbe und
Kleinunternehmen?

Vereinfacht gesagt:
„Kleinunternehmen ist ohne Mehrwertsteuer“
Vor- und Nachteile: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.htm#mit_mehrwer…

Und wenn ich ein Gewerbe anmelde, bekomme ich dann direkt eine
Kopie der Gewerbeanmeldung

Ja
danach kommt ein Fragebogen vom FA. Vielleicht liegt der auch schon beim Gewerbeamt zum Mitnehmen bereit.

bekomme ich nur die
Steuernummer zu geschickt?

später vom FA

Und kann ich ohne Weiteres das Gewerbe wieder abmelden?

Ja.
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.htm#abmeldung

Und wenn ich alle Belege übers Jahr sammle (Kleidung,
Handyrechnungen, Geschäftsessen-Belege etc) gebe ich die alle
beim Steuerberater ab

Ja, wenn Du es mit Steuerberater machst.

und der sorgt dafür, dass ich was wieder bekomme?

Nein. Irrtum!
Du bekommst Das Geld nicht wieder, sondern aus Einnahmen minus Ausgaben ergibt Deinen Gewinn. Aus dem Gewinn wird die Steuer errechent.
Weniger Gewinn ergibt etwas weniger Steuer.

Gruß JoKu

Hallo Joku,

puuh…alles klar soweit! :smile:

Nur nochmal zu der Mehrwertsteuer. Also, meine Frau meldet Model als Gewerbe an. Und was bedeutet das „ohne Mehrwertsteuer“? Sie bekäme dann immer von der Agentur eine monatliche Abrechnung. Wie hat sie dann vorzugehen?

Und ist es ratsam über das Jahr verteilt, Geld beiseite zu legen, damit man die Steuern dann zahlen kann? Gibt es einen Richtwert, wenn ma nicht mehr als 17500 Euro verdient?

Vielen Dank im Voraus

noonanbln

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nur nochmal zu der Mehrwertsteuer. Also, meine Frau meldet
Model als Gewerbe an. Und was bedeutet das „ohne
Mehrwertsteuer“? Sie bekäme dann immer von der Agentur eine
monatliche Abrechnung. Wie hat sie dann vorzugehen?

Normalerweise stellen Selbstständige (egal ob Gewerbler oder Kleingewerbler) eine Rechnung.
Wie das (bei einem Kleinunternehmer) funktioniert, wenn der Auftraggeber die Abrechnung schreibt, weiß ich noch nicht.
((würde mich interessieren))

Du kannst diese beiden Sätze ja mal umformulieren und als Frage ins Steuerforum stellen.
Dort muss es aber allgemein formuliert werden.
Persönliche Fragen mit „ich“, „Du“, „meine“, …
sind dort aus rechtlichen Gründen nicht gelitten.

Alternative: Gespräch mit einem Steuerberater vereinbaren.
Alternative 2: Deine Frau fragt ihre Kolleginnen aus. Durt gibt es vielleicht auch Kleinunternehmerinnen.

Meist macht es aber mehr Sinn (auch bei geringem Umsatz) auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und „mit MwSt“ zu arbeiten.
Argumente für und wider: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.htm#mit_mehrwer…

Bemerkung am Rande
Falls sie auf Dauer nur einen Arbeitgeber hat, kann es Probleme mit dem Thema Scheinselbstständigkeit geben.

Und ist es ratsam über das Jahr verteilt, Geld beiseite zu
legen, damit man die Steuern dann zahlen kann?

Unbedingt!!!³

Gibt es einen Richtwert,
wenn ma nicht mehr als 17500 Euro verdient?

Es hängt davon ab, wieviel der Ehepartner verdient, und wieviel Gewinn der Selbstständige dann dazu bringt.
Hier ( http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/EStEuroTa… ) kann das bisherige „zu versteuernde Einkommen“ (z. B. im letzten Steuerbescheid zu finden) eingegeben werden, und es wird angezeigt, was die nächsten 1000 € an Steuer josten.

Über den dicken Daumen:
Wenn der Selbstständige für die Einkommensteuer 30% vom Gewinn zurücklegt, dürfte die „Restüberraschung“ gering ausfallen.

Gruß JoKu

Die Sache ist, dass sie u.a. für diverse Internetanbieter arbeitet, von denen sie am Ende des Monats eine Abrechnung bekommt, deswegen fragen wir uns wie das klappen soll.

Und irgendwie verstehe ich das noch nicht mit dem Kleingewerbe oder Kleinunternehmen und Mehrwertsteuer oder nicht.

Danke. :smile:

Noonan

Die Sache ist, dass sie u.a. für diverse Internetanbieter
arbeitet, von denen sie am Ende des Monats eine Abrechnung
bekommt, deswegen fragen wir uns wie das klappen soll.

Und irgendwie verstehe ich das noch nicht mit dem Kleingewerbe
oder Kleinunternehmen und Mehrwertsteuer oder nicht.

Tja,
wie soll ich das jetzt noch erklären.

Eigentlich steht alles in http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer

Möglichst einfach:

Eigentlich heißt das Ding Umsatzsteuer, aber meist tauchen auch die Begriffe Mehrwertsteuer oder Vorsteuer auf. Lassen wir es mal bei „Mehrwertsteuer“.

„Normales Gewerbe“:

  • Der Gewerbler schreibt eine Rechnung und setzt dann noch Mehrwertsteuer drauf. Die Mehrwertsteuer muss er später an das Finzamt abliefern.
  • Auf Sachen,die er für das Gewerbe kauft, ist auch meist Mehrwertsteuer. Sie kann von der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer, die ans FA abzuliefern ist, abgezogen werden. :smile:
    Die Mehrwertsteuer läuft also auflange Sicht gesehen immer nur durch.

Gewinnberechnung für die Einkommensteuer:
Einnahmen: Gestellte Rechnungen und die MwSt darauf
Ausgaben: Gezahlte Rechnungen und die MwSt darauf

Kleingewerbe:

  • Der Gewerbler schreibt eine Rechnung und darf keine MwSt. drauf setzen. Er muss diese Steuer dann auch nicht an das FA abführen.
  • Auf Sachen,die er für das Gewerbe kauft, ist immer noch Mehrwertsteuer. Der Kleingewerbler kann sie aber nicht mit der ans FA zu zahlenden Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer abziehen.

Gewinnberechnung für die Einkommensteuer:
Einnahmen: Gestellte Rechnungen
Ausgaben: Gezahlte Rechnungen und die MwSt darauf

Gruß JoKu