Versteuerung als Musiker ohne Freibetrag

Liebe Community,

ich habe eine Frage zur Versteuerung.
Ich bin hauptberuflich Angestellter (nicht Musiker) und nebenberuflich als Musiker bei der Stadt angestellt. Bei letzterem bin ich so angestellt, dass ich die Grenze von 8.400,- € im Jahr nicht überschreite. Ich glaube das war so eine Art Pauschalbesteuerung.
Das alles läuft. Nun spiele ich aber auch gelegentlich auf Veranstaltungen (pro Auftritt zwischen 50,- € bis 80,- €), unabhängig von meinen anderen beiden Tätigkeiten. Vor Corona und während Corona habe ich im Jahr ziemlich wenig zusätzlich gespielt, dass es im Jahr auf 100,- € rauskam. Dieses Jahr aber spiele ich mehr und ich möchte meine Einnahmen nun auch versteuern, da es meiner Meinung nach Pflicht ist. Ich sehe mich hier als freiberuflicher Musiker. In Elster habe ich einen Punkt gesehen "Selbstständige/Freiberufliche Tätigkeit). Muss ich da meine Einnahmen eingeben? Muss ich mich auch als Freiberuflicher anmelden?

Ich möchte nichts falsch machen. Vielen Dank!

Servus,

das wäre zu viel.

Versteuern musst Du bloß die Einkünfte, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Dazu gehört eine Überschussrechnung (Anlage EÜR) und das Ergebnis der Überschussrechnung in Anlage S.

Das hier:

ist mir sehr rätselhaft. Die „Übungsleiterpauschale“ gem. § 3 Nr. 26 EStG ist viel niedriger, da geht es um 3.000 €. Frag doch mal nach, was mit diesen 8.400 € genau gemeint ist, damit Du das bei Dir selbst auch richtig behandeln kannst.

Schöne Grüße

MM