Guten Tag!
Angenommen, eine Person erhält eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen für eine Tätigkeit, die einen längeren Aufenthalt in einer anderen Stadt erfordert. Der abgeschlossene Vertrag enthalte den Passus „Dieser Gastvertrag begründet kein Arbeitsverhältnis, es ist kein Entgelt im Sinne von §14 SGB IV“.
-
Wie müsste der erhaltene Betrag versteuert werden? Muss er in der Steuererklärung überhaupt auftauchen, und wenn ja wie?
-
In der Praxis sollen von der Aufwandsentschädigung Kosten wie Reisekosten und Hotelkosten bestritten werden. Sollte sich der Aufenthalt ausdehnen (zB mehrere Wochen oder sogar Monate), inwieweit könnten dann zB Kosten für doppelte Haushaltführung (im dem Falle, dass die Person zeitweise eine Wohnung mietet) oder Reisen zum Hauptwohnsitz (zB nach hause Fliegen übers Wochenende) geltend gemacht werden?
-
Angenommen, der Aufenthalt würde genutzt, um sich vor Ort auf eine Stelle zu bewerben, könnte dann ein Teil der Reisekosten als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Danke und viele Grüße.