Versteuerung ausländischer Künstler in Deutschland

Guten Tag,
ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier was dazulernen könnte um es endlich zuverstehen.
Ein Kleinunternehmer in Deutschland arbeitet im Veranstaltungsbereich und bucht/organisiert für Künstler Konzerte in Deutschland.

Bei deutschen Künstlern fallen hier 7 % Mwst + KSK an. Richtig?

Nun zu den ausländischen Künstlern die hier in Deutschland auftreten sollen. Hier muss Auslandskünstlersteuer abgeführt werden. Kommt zu den hohen %-Sätzen hier auch noch die Mwst dazu? Wenn ja 7% oder 19%? Und muss für einen nicht-deutschen Künstler überhaupt in Deutschland KSK bezahlt werden, wenn dieser dort nicht registriert ist?

Vielen Dank im Voraus!

tach…

ich habe heute ein Problem mit Abkürzungen… .

KSK = Kommando Spezialkräfte?
KSK = Kreisparkasse?

oder ist Künstlersozialabgabe gemeint?

Zur USt.:

Das deutsche UStG unterscheidet nicht nach der Nationalität. Entscheidend ist allein der Ort der Leistung.

Künstlerische Leistungen werden nach § 3a I Nr. 3 a) UStG dort ausgeführt, wo der jeweilige Unternehmer zumindest zum wesentlichen Teil tätig wird. Trällert er in D ist der Ort seiner sonstigen Leistung in D und damit hier umsatzsteuerbar und -pflichtig…wenn es denn „künstlerisch“ ist. Der 7%ige Satz ist anwendbar, wenn es sich um eine den Theatervorführungen oder Konzerten vergleichbare Darstellung handelt (§ 12 I 7 b) UStG).

Wenn unser Künstler seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in D hat, ist er hier unbeschränkt steuerpflichtig und erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die ganz normal steuerpflichtig sind. Unser Ausländer, d. h. Wohnsitz etc. im Ausland - Nationalität ist egal - ist mit seinen Einkünften beschränkt steuerpflichtig (§ 49 I Nr. 3 EStG) und unterliegt dem Steuerabzug nach § § 50 a IV Nr. 1, 2 EStG). Die Abzugssteuer beträgt bei Einnahmen über 1.000 € 20 % der gesamten Einnahmen. Unter 1.000 ist der Steuersatz gestaffelt.

Der gute Agent steht neben der Bühne und nimmt die 20 % bevor der Künstler alles versäuft *ggg*

So long

Zardoz

zur Künstlersozialabgabe habe ich so aus der „lamäng“ keine Ahnung…