Guten Tag,
seit einiger Zeit gibt es ja 46 Tage Regel, die meines Wissens besagt, dass z.B. bei Aussendienstlern die Kilometer zur regelmäßigen Arbeitsstätte besteuert werden müssen. Die Eckdaten: Listenpreis 40.000 Euro, 50 Tage an der regelmäßigen Arbeitsstätte gearbeitet. Entfernung zur regelmäßigen Arbeitsstätte 500 km. Ich finde nirgendwo ein vernünftige Formel um zu sehen wieviel Steuern man ca. nachzahlen muß, bzw. weiß auch gar nicht genau wie das funktioniert. Vielen Dank schon mal für die Erklärungen.