A hat einen neuen arbeitsplatz 400km weit weg angeboten bekommen und soll diesen zum 1.1. antreten.
Leider hat A noch keine passende wohnung gefunden, da es im augenblick in dieser gegend sehr knapp ist.
B ist hausbesitzer und hat A angeboten vorübergehend bei ihm in einem zimmer unterkommen zu können. küche und bad könnte gemeinsam genutzt werden.
A könnte sich dort polizeilich melden (einwohnermeldeamt) und seinen job zum termin antreten und sich vor ort weiter nach einer dauerhaften bleibe umsehen.
da B aber hausbeitzer ist, ist die frage, ob das finanzamt hier einen höheren steuersatz ansetzt, wenn in dem haus eine person mehr gemeldet ist?
die zeit in der sich A bei B aufhält, wird sich vielleicht auf 2 - 3 monate beschränken wenn alles gut läuft.
wie lang darf A bei B gemeldet sein, oder darf er sich überhaupt dort melden?
bei der einkommenssteuererklärung.
hausbesitzer müssen doch eigentum versteuern. auch wenn es vermietet ist.
meist beträgt der steuersatz für vermietete wohnungen beim finanzamt ca. die hälfte der ortsüblichen kaltmiete.
nur ist in dem fall eben die frage, wenn der hausbesitzer person A unentgeltlich bei sich für eine befristete zeit wohnen lässt und A auch bei B gemeldet ist, ob das auch veranschlagt wird vom finanzamt, oder ob die nur einfach die grundfläche der mietwohnung interessiert und nicht wie viel leute da wie lange gemeldet sind. nicht das B (also der hausbesitzer) bei der nächsten steuererklärung ein böses erwachen hat unter umständen.
ich hoffe mal so ist es eventuell etwas verständlicher