Versteuerung bei vorübergehender meldung

Hallo, folgender fall

A hat einen neuen arbeitsplatz 400km weit weg angeboten bekommen und soll diesen zum 1.1. antreten.
Leider hat A noch keine passende wohnung gefunden, da es im augenblick in dieser gegend sehr knapp ist.
B ist hausbesitzer und hat A angeboten vorübergehend bei ihm in einem zimmer unterkommen zu können. küche und bad könnte gemeinsam genutzt werden.
A könnte sich dort polizeilich melden (einwohnermeldeamt) und seinen job zum termin antreten und sich vor ort weiter nach einer dauerhaften bleibe umsehen.
da B aber hausbeitzer ist, ist die frage, ob das finanzamt hier einen höheren steuersatz ansetzt, wenn in dem haus eine person mehr gemeldet ist?
die zeit in der sich A bei B aufhält, wird sich vielleicht auf 2 - 3 monate beschränken wenn alles gut läuft.
wie lang darf A bei B gemeldet sein, oder darf er sich überhaupt dort melden?

da B aber hausbeitzer ist, ist die frage, ob das finanzamt
hier einen höheren steuersatz ansetzt,

Für welche Steuer ?

bei der einkommenssteuererklärung.
hausbesitzer müssen doch eigentum versteuern. auch wenn es vermietet ist.
meist beträgt der steuersatz für vermietete wohnungen beim finanzamt ca. die hälfte der ortsüblichen kaltmiete.
nur ist in dem fall eben die frage, wenn der hausbesitzer person A unentgeltlich bei sich für eine befristete zeit wohnen lässt und A auch bei B gemeldet ist, ob das auch veranschlagt wird vom finanzamt, oder ob die nur einfach die grundfläche der mietwohnung interessiert und nicht wie viel leute da wie lange gemeldet sind. nicht das B (also der hausbesitzer) bei der nächsten steuererklärung ein böses erwachen hat unter umständen.

ich hoffe mal so ist es eventuell etwas verständlicher

bei der einkommenssteuererklärung.

Bei der Einkommenssteuer wird Einkommen versteuert, nicht Eigentum.

hausbesitzer müssen doch eigentum versteuern. auch wenn es vermietet ist.

Wer hat Dir denn diesen Blödsinn erzählt.

meist beträgt der steuersatz für vermietete wohnungen beim
finanzamt ca. die hälfte der ortsüblichen kaltmiete.

Vielleicht sollte mal bei einem Steuerberater befragt werden, hier geht wohl einiges durcheinander.

mieteinnahmen zählen als einkommen.
das is es ja. also muss das mit in der einkommensteuererklärung angegeben werden.

Hallo,

was für Mieteinnahmen? Davon steht in dem Ursprungsposting nichts.

VG
EK