Versteuerung d. Einnahmen aus einem Honorarvertrag

Guten Tag an alle,

mich interessiert folgender Sachverhalt, auf den ich bisher auch mit der Suchfunktion keine Antwort bekommen konnte:

Nehmen wir an, ein Student, der als Nebenverdienst zu seinem Studium einen 400-Euro-Job ausübt, möchte als weitere Tätigkeit Nachhilfe geben, und zwar auf Honorarbasis.

Er hat nun einen Honorarvertrag unterschrieben, in dem die Vergütung pro Nachhilfestunde festgelegt ist, sowie auch die Klausel, dass er für die ggf. nötige Versteuerung / Sozialabgaben die sich aus der Vergütung ergeben, selbst verantwortlich ist. Der Vertragspartner sei eine soziale Organisation wie z.B. die Arbeiterwohlfahrt oder ähnliches.

Der Student gibt jetzt Nachhilfestunden, stellt jeden Monat eine Rechnung an die Organisation und bekomment dafür die Vergütung, sagen wir durchschnittlich 100 Euro im Monat überwiesen. Er muss laut Vertragspartner auf jeder monatlichen „Rechnung“ seine Steuer-Identifikationsnummer angeben.

Ist es nötig, das verdiente Geld irgendwo anzumelden, oder ist es sogar nötig, eine Steuererklärung zu schreiben (die ja normalerweise für den 400-Euro-Job nicht nötig ist)?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer. Der Hinweis im Honorarvertrag bezieht sich darauf, daß der Einzelunternehmer am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ausfüllen muss und wenn er über den Freibetrag von 8.004,00 € (im Jahr 2010) kommt, müßte er Einkommensteuer zahlen, was bei 100,00 € im Monat aber unwahrscheinlich ist, wenn es nicht noch andere Einkünfte gibt.
Außerdem müßte man eigentlich Umsatzsteuer zahlen, oder man optiert zum Kleinunternehmer und schreibt auf die Rechnungen, daß man nach § 19 UStG Kleinunternehmer ist und keine USt abführt.

Viele Grüße
CH

kein opt-in für Kleinunternehmer-Regelung !
Hi !

oder man optiert zum Kleinunternehmer

Das Gesetz ist an dieser Stelle allerdings anderer Auffassung. Die KU-Regelung ist nämlich gerade keine opt-in Regel, sondern eine opt-out Regel. Man ist also dem Grunde nach (wenn man die Grenzen einhält) Kleinunternehmer und kann optieren, nicht als KU behandelt zu werden.

BARUL76

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