Versteuerung der Abfindung und PKV in der arbeitss

Hallo,
ich habe eine Frage zu Abfindungen resultierend aus einem Auflösungsvertrag.
Meine Frau würde gerne ihr Arbeitsverhältnis mit einem Auflösungsvertrag beenden.
Jetzt stellen uns folgende Fragen:

  • wie werden Abfindungen aus einen Auflösungsvertrag versteuert?
  • wie lange ist man für das Arbeitslosengeld gesperrt?
  • Wird das Geld der Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?
  • Als Alternative könnte sie bei voller Lohnfortzahlung zu Hause bleiben (Entspricht der Abfindungssumme). Bitte diese Variante mehr Vorteile?
  • Ich bin PKV, muss ich meine Frau auch privat PKV wenn sie Arbeitssuchend ist oder kann sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Hunter69

Hallo,

ich kann leider nur zum letzten Punkt Stellung nehmen. Ich Frau bleibt in der GKV!

Beste Grüße

Thomas Kliem
www.ihr-fachmakler.de

Hallo Hunter69,

ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie die Lohnfortzahlungen nehmen sollten.
In der jetzigen Arbeitsmarktsituation, ist es nicht einfach eine „gute“ Stelle zu finden, denn man möchte ja nicht jeden Arbeitsplatz annehmen. Durch die Lohnfortzahlung, hat Ihre Frau keine Lücke im Lebenslauf durch Arbeitslosigkeit ( in der Lohnfortzahlung eine neue Stelle suchen )und hätte danach noch vollen Arbeitslosengeldanspruch. Zudem muss Ihre Frau in der Lohnfortzahlung als auch als ALG - Bezieher nicht in Ihre PKV wechseln.

Da ich damals im Personalwesen mit Personalverantwortung tätig war, hatte ich auch sehr viel mit der Arbeitsagentur zu tun.
Ob und wie lange ihrer Frau gesperrt wird, kann ich Ihnen nicht sagen, da dies immer eine Einzelfallentscheidung ist.

Gibt es einen triftigen Grund, warum Ihre Frau den Arbeitsvertrag aufheben lassen möchte?

Gruß Steverding

Hallo Hunter69,
wenn man arbeitslos wird und gesetzlich versichert war,
kann man als arbeitslos Gemeldeter auch in der gesetzlichen
Krankenversicherung verbleiben, soweit ich das weiß.
Eine PKV für Ihre Frau wäre nötig, wenn sie als Hausfrau
zu versichern ist. Wenn sie aber berufstätig war (als Angestellte)
und auch weiter berufstätig sein will - also demnach arbeitslos
gemeldet ist, kann die Versicherung in der gesetzlichen Kasse
einfach weitergeführt werden.

Am besten ist aber, direkt mit der gesetzl. Kasse zu sprechen,
bei der sie jetzt versichert ist.

Hoffe mit meiner Info geholfen zu haben.

Hallo,
ich habe eine Frage zu Abfindungen resultierend aus einem
Auflösungsvertrag.
Meine Frau würde gerne ihr Arbeitsverhältnis mit einem
Auflösungsvertrag beenden.
Jetzt stellen uns folgende Fragen:

  • Ich bin PKV, muss ich meine Frau auch privat PKV wenn sie
    Arbeitssuchend ist oder kann sie in der gesetzlichen
    Krankenversicherung bleiben?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Hunter69

Vielen Dank für die Antwort. Die schnelle Antwort hat mir geholfen!
Danke und Gruß

Vielen Dank für die schnelle Antwort, sie hat mir sehr geholfen.
Der Grund in dem Auflösungsvertrag liegt da drin, dass sie aus der Elternzeit kommt und leider nur die Möglichkeit bekommen hat wieder 40h/Woche zu arbeiten. Dieses bei zwei Kindern und einem Arbeitsweg von einer Stunde pro Tour haben wir dieses als nicht umsetzbar für uns angesehen.
Aber vielen Dank und Gruß

Hallo Hunter69,

damit ihre Frau keine ALG - Sperre bekommt, würde ich dies vor der Vertragsauflösung mit einer Sachbearbeiter/in der Arbeitsagentur besprechen.

In dieser Situation kann es sogar möglich sein, dass Frau Hunter69 keine Sperre bekommt.

Die sizuation sollte aber der Arbeitag. mitgeteilt oder eine evtl. Problemlösung besprochen werden vorab.

Gruß aus dem Münsterland

Steverding

Da ist ein ganzer Sack von Fragen, die hier nicht alle zu beantworten sind, weil es für sie teilweise mehrere Möglichkeiten gibt.
Abfindungen aus einem Auflösungsvertrag werden voll versteuer - wie auch Abfindungen bei einseitiger Kündigung. Ausnahme: www.abfindunginfo.de/anmerk.htm#a

Zu Sperrzeit und Arbeitslosengeld empfehle ich www.abfindunginfo.de/abfindu6.htm und die Links dort.

Alternative Lohnfortzahlung: Ich vermute, die Lohnfortzahlung würde länger dauern als die Zeit mit Arbeitslosengeld I. Wenn das so ist, dann würde nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Wird der Betrag für die Lohnfortzahlung gleich als Abfindung ausgezahlt, gibt es am ende kein Arbeitslosengeld I mehr, wenn das Geld aufgebraucht ist.
Wenn die Frau nicht mit familienversichert ist - was bei PKV normalerweise der Fall ist, wird sie als Alg-Empfängerin pflichtversichert in der GKV.

Ernst-Erwin

Vielen Dank für umfangreiche Antwort, sie hat mir weitergeholfen!!