Hallo!
Ich habe eine Frage zur private Kfz.-Nutzung von Arbeitnehmern:
Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen fährt, muß man die private Nutzung versteuern - ist klar.
Zum einen die private Nutzung mit 1% des Bruttolistenpreisen und zum anderen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Hier kann der Arbeitgeber ja wählen, ob er die Kosten die der AN als Werbungskosten geltend machen könnte, pauschal lohnversteuert.
Aber welchen Betrag muß ich dann der Umsatzsteuer unterwerfen?
Die gesamte private Nutzung (unabhängig wie es lohnversteuert wird) oder nur den Teil, der auch dem Lohn zugerechnet wird ( ohne den Teil der pauschal lohnversteuert wird)?
Vielen Dank!