Hallo,
Firmenwagen werden oft als geldwerter Vorteil monatlich mit 0,03 % des Wertes pro Entfernungskilometer versteuert.
Die Frage ist, welche Entfernung zu welchem Wohnsitz nun zugrunde gelegt wird.
Ist es der Wohnsitz, bei dem der Steuerpflichtige als 1. Wohnsitz gemeldet ist, er aber nur einmal pro Woche hin fährt.
oder
der Wohnsitz, von dem der Steuerpflichtige überwiegend zur Arbeitsstelle fährt? Das könnte in diesem fiktiven Fall der 2. Wohnsitz sein.
Gruss und Dank
Iru