Versteuerung Dienstwagen

Guten Tag,

folgendes Problem:

Bisher wird einen Dienstwagen gem. Fahrtenbuch versteuert. Die tatsächlichen Kosten werden durch die Personalabteilung ermittelt und die Versteuerung gem Fahrtenbuch berechnet. Eine neue, firmeninterne Richtline schreibt nun vor, dass nur noch die 1%-Methode angewendet werden darf.

Hierzu habe 2 Fragen:

  1. Ist das rechtlich zulässig?
  2. Besteht die Möglichkeit die Differenz in der Steuererklärung geltend zu machen? Wenn ja, ist der Arbeitgeber verpflichted, dem Arbeitnehme die tatsächlichen Kosten zu nenne?

Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe.

Gruß
surfer

Hi !

  1. Ist das rechtlich zulässig?

Steuerrechtlich ist dieses Vorgehen unproblematisch. Arbeitsrechtlich dürfte es aber wahrscheinlich nicht in Ordnung sein. Dies müßten dann aber Arbeitsrechtler beurteilen.

BARUL76

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