Versteuerung Dienstwagen - 1% Regelung

Hallo,

ich habe eine Frage zur folgenden Situation.

Ein Arbeitnehmer bekommt von seiner Firma einen PKW als Dienstwagen zur privaten und dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Er entscheidet sich für die 1% Regelung, da er kein Fahrtenbuch führen möchte. Dies bedeutet bei einem PKW von 30.000€ -> 300€ im Monat mehr zu versteuern. Soweit klar. Nun kommen laut Wikipedia nochmal 0,03% des Listenpreises je km zwischen Arbeitsplatz und zu Hause oben drauf.

Nun wohnt der Arbeitnehmer in Hannover und der Standort seiner Firma ist in München. Das würde eine immense finanzielle Belastung bedeuten. Die Firma ist auch als „Arbeitsplatz“ definiert.

Der Beruf Unternehmensberater sorgt jedoch dafür, dass der Arbeitnehmer nicht ein einziges Mal im Büro ist, sondern entweder zu Hause arbeitet oder sich direkt beim Kunden aufhält.

Muss er diesen Zweiten Aufschlag jetzt trotzdem mit versteuern?

Hallo,

da der Arbeitnehmer wohl kaum zwischen München und Hannover täglich pendeln wird, fällt die Versteuerung von 0,03% hier flach.
Diese Versteuerung wird angewandt bei täglich durchgeführten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.

Gruß
Lawrence

Hallo,

bei der Berechnung des geldwerten Vorteils werden trotz der 1 % Regel nur die tatsächlich gefahrenen km berücksichtigt (BFH in seinen Urteilen vom 22. September 2010 (VI R 54/09, VI R 55/09, VI R 57/09), so auch das Schreiben des BMF vom 1. April 2011. Die pauschale Besteuerung, auch wenn tatsächlich keine Fahrten Wo-Arb. bzw. Familienheimfahrten getätigt wurden, ist entfallen.

Danke für eure Antworten! :smile: