Ich stelle mir einen kniffligen Fall vor:
Arbeitnehmer hat einen Hauptjob, zu dem er täglich 45 km fährt.
Die Fahrten werden bei der Steuer durch Entfernungspauschale abgegolten.
Außerdem hat er mit dem Wagen dienstliche Fahrten, die er mit 30 Cent / Km angibt.
Er hat nebenher ein Gewerbe angemeldet, mit dem er Dienstfahrten unternimmt. Diese setzt er in der Eingabe - Ausgabe Rechnung mit 30 Cent / Kilometer als Ausgabe an.
Außerdem hat er noch einen geringen Anteil rein privater Fahrten.
Arbeitnehmer überlegt sich nun, ein neues Auto zu kaufen. Und diesen fürs Nebengewerbe anzuschaffen.
Würde sich das lohnen, wie würde die Privatnutzung und wie die Fahrten zur Arbeit versteuert? Kommt die Entfernungspauschale trotzdem zur Geltung?
Hallo,
der Fall ist gar nicht knifflig.
Bevor ich mir aber die Finger wund schreibe, folgendes:
Um einen Pkw ins Betriebsvermögen zu nehmen, muss die gewerbliche Nutzung über 50 % liegen. Ist das der Fall?
Gruß
Silverlady
Ja, der Wagen wir mehr als 50% betrieblich genutzt. Mittlerweile habe ich schon herausgefunden, dass dann 1% des Listenpreise monatlich versteuert werden muss und die beruflichen Fahrten zur Arbeit dann wie vorher mit der Entferungspauschale abgesetzt werden kann.
Wie wäre es, wenn der alte nicht verkauft wird (eh nicht viel wert) und den dann als Privatwagen benutzt wird und der Neue dann nur für die selbstständige Tätigkeit. Wäre bestimmt einfacher, oder?
Wenn der Neue dann geleast wird, ist es richtig, dass dann der monatliche Betrag als Betriebsausgabe abgesetzt wird und dann auch aus diesem Betrag die Vorsteuer gezogen werden kann?
Habe ich in den Überlegungen etwas übersehen?
Hallo,
1 % nicht nur des Listenpreises, sondern des BruttolistenNEUpreises!
Je nach Fahrzeug kann das ganz schön teuer werden.
Beim Leasing ist die monatliche Rate als Betriebsausgabe zu verbuchen, die Vorsteuer ist zu ziehen. Richtig gesehen.
Übersehen wurde m. E. nichts.
Gruß
Silverlady