Versteuerung Dienstwagen

Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Versteuerung von Dienstwagen.

Also es werden 1 % vom Bruttolistenpreis zzgl.0,03 % pro Entfernungskilometer als Versteuerungsgrundlage angesetzt.

Bei 50 km Entfernung bedeutet dies also 2,5 %, bei einem Listenpreis von 30.000 EUR = 750 EUR.

Und jetzt meine Frage: fallen auf diese 750 EUR nur Lohnsteuer an oder wird dies auch bei der Berücksichtigung von Arbeitslosengeld, Kirchensteuer, Krankenversicherung etc. draufgerechnet.

Ich mache zur Zeit eine Fortbildung und habe dieses Thema noch nicht so ganz verstanden.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß
Ramona

Guten Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Versteuerung von Dienstwagen.

Also es werden 1 % vom Bruttolistenpreis zzgl.0,03 % pro
Entfernungskilometer als Versteuerungsgrundlage angesetzt.

Bei 50 km Entfernung bedeutet dies also 2,5 %, bei einem
Listenpreis von 30.000 EUR = 750 EUR.

Und jetzt meine Frage: fallen auf diese 750 EUR nur Lohnsteuer
an oder wird dies auch bei der Berücksichtigung von
Arbeitslosengeld, Kirchensteuer, Krankenversicherung etc.
draufgerechnet.

Hallo Ramona,

grundsätzlich gilt, dass jeder lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteil auch sozialversicherungspflichtig ist. Vom PKW-Sachbezugswert in Höhe von 750,- EUR sind daher nicht nur Lohnsteuer sondern auch alle anderen Sozialabgaben einzubehalten (natürlich unter Beachtung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze).

Freundliche Grüße

Michael

Hallo Michael,

danke für die schnelle Antwort.

Das ist ja heftig, denn dann sind ja fast 350 Euro netto weg…

Gruß

Hallo Michael,

danke für die schnelle Antwort.

Das ist ja heftig, denn dann sind ja fast 350 Euro netto
weg…

Tja, so ist das leider. Andererseits, für 350,- EUR monatlich ein eigenes 30.000,- EUR-Auto incl. aller Kosten zu fahren ist nicht möglich. So ist die Gestellung des PKW durch den Arbeitgeber die preisgünstigere Alternative für den Arbeitnehmer.

Tschüß,

Michael